Berlin (dpa) - Handel und Besitz pornografischer Bilder von Kindern und Jugendlichen werden künftig schärfer geahndet. Der Bundesrat stimmte einem Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht zu. Danach wird künftig die Beschaffung von kinderpornografischem Material mit einer bis zu dreijährigen Gefängnisstrafe geahndet. Schwere Sexualstraftaten an Kindern verjähren nicht mehr vor der Vollendung ihres 50. Lebensjahres. Das Anfertigen von Aufnahmen nackter Kinder und Jugendlicher ist strafbar, wenn die Bilder zum Verkauf oder Tausch vorgesehen sind.
Kriminalität:Bundesrat billigt Gesetz gegen pornografische Kinderbilder
Berlin (dpa) - Handel und Besitz pornografischer Bilder von Kindern und Jugendlichen werden künftig schärfer geahndet. Der Bundesrat stimmte einem Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht zu. Danach wird künftig die Beschaffung von kinderpornografischem Material mit einer bis zu dreijährigen Gefängnisstrafe geahndet. Schwere Sexualstraftaten an Kindern verjähren nicht mehr vor der Vollendung ihres 50. Lebensjahres. Das Anfertigen von Aufnahmen nackter Kinder und Jugendlicher ist strafbar, wenn die Bilder zum Verkauf oder Tausch vorgesehen sind.
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