Neuss (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des Mörders einer Mitarbeiterin des Jobcenters im rheinischen Neuss zu lebenslanger Haft bestätigt. Der 53-jährigen Mann hatte vor einem Jahr in dem Jobcenter eine Mitarbeiterin durch mehrere Messerstiche getötet. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte ihn wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der verurteilte Arbeitslose hatte zur Begründung für seine Tat angegeben, er habe geglaubt, das Jobcenter habe seine persönlichen Daten verkaufen wollen.
Kriminalität:Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Jobcenter-Mord
Neuss (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des Mörders einer Mitarbeiterin des Jobcenters im rheinischen Neuss zu lebenslanger Haft bestätigt. Der 53-jährigen Mann hatte vor einem Jahr in dem Jobcenter eine Mitarbeiterin durch mehrere Messerstiche getötet. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte ihn wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der verurteilte Arbeitslose hatte zur Begründung für seine Tat angegeben, er habe geglaubt, das Jobcenter habe seine persönlichen Daten verkaufen wollen.
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