Kriminalität - Bonn:Opfer in Hinterhalt gelockt: Haftstrafen für vier Männer

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Bonn (dpa/lnw) - Nach einem Überfall auf einen 20-Jährigen in Euskirchen hat das Bonner Jugendschwurgericht vier junge Männer wegen gefährlicher Körperverletzung zu Jugendstrafen zwischen zwei und dreieinhalb Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage von versuchtem Mord ausgegangen - die Kammer hingegen ist laut ihrem Urteil von Freitag der Ansicht, dass die Angeklagten das Opfer "nicht töten, sondern lediglich mit Messern verletzen" wollten.

Eine Bewährung hat nur der jüngste Angeklagte bekommen: Der 19-Jährige hatte bereits kurz nach der Tat am Karnevalssamstag 2019 ein volles Geständnis abgelegt. Zudem haben alle Angeklagten sich bereit erklärt, dem Opfer 15 000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Die vier Jugendlichen im Alter zwischen 19 und 20 Jahren hatten ihr Opfer in einem Park in eine Falle gelockt. Dafür war eine junge Frau als Lockvogel eingeschaltet worden, die den jungen Mann zu einem Rendezvous an den Tatort bestellt hatte. Hier wurde das Opfer von den vier maskierten Angeklagten hinterrücks mit Messern angegriffen und durch einen Lungenstich lebensgefährlich verletzt.

Hintergrund war ein Eklat zwischen zwei Gruppen während einer Verlobungsfeier. Bei einer Schlägerei war einer der Angeklagten durch einen Messerstich verletzt worden. Daraufhin sei, so das Gericht, der "perfide Racheplan" entwickelt worden.

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