Kriminalität - Bielefeld:Verteidiger im Mordprozess Hille: Der andere war es

Bielefeld (dpa) - Im Prozess um den mutmaßlichen Dreifachmord von Hille haben die Verteidiger der beiden Angeklagten jeweils die Verantwortung ihrer Mandanten für den Tod der Opfer zurückgewiesen. Anwältin Nicole Friedrich bestritt am Freitag in ihrem Plädoyer, dass der heute 53-jährige Jörg W. an den Tötungen aktiv beteiligt gewesen sei. In der Beweisaufnahme sei ihrem Mandanten nichts nachgewiesen worden. Dass er unschuldig sei, sagte Friedrich nicht.

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Bielefeld (dpa) - Im Prozess um den mutmaßlichen Dreifachmord von Hille haben die Verteidiger der beiden Angeklagten jeweils die Verantwortung ihrer Mandanten für den Tod der Opfer zurückgewiesen. Anwältin Nicole Friedrich bestritt am Freitag in ihrem Plädoyer, dass der heute 53-jährige Jörg W. an den Tötungen aktiv beteiligt gewesen sei. In der Beweisaufnahme sei ihrem Mandanten nichts nachgewiesen worden. Dass er unschuldig sei, sagte Friedrich nicht.

Sie schob die Verantwortung für die drei Taten dem Mitangeklagten Kevin R. zu. Allerdings müsse sich Jörg W. vorwerfen lassen, dass er das Treiben seines Ziehsohnes nicht gestoppt habe. Auch hätte er beim Ausheben der Gräber für die Opfer nicht helfen dürfen.

Der Verteidiger von Kevin R. forderte Freispruch für seinen Mandanten und die Aufhebung des Haftbefehls. Anwalt Peter Jahn gestand Schläge des heute 25-Jährigen auf die Opfer ein. "Aber wir wissen nicht, ob sie tödlich waren", sagte Jahn, der die Taten Jörg W. zuwies.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden deutschen Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Damit wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahre nahezu ausgeschlossen. Für den älteren Angeklagten will die Staatsanwaltschaft auch die Prüfung einer späteren Sicherungsverwahrung. Die Anklage wirft ihnen einen gemeinschaftlich ausgeführten dreifachen, heimtückischen Mord aus Habgier vor. Die verscharrten Leichen von drei Männern waren im Frühjahr 2018 auf zwei Höfen im ostwestfälischen Hille an der Grenze zu Niedersachsen gefunden worden.

Beide Angeklagten nutzten nach den Plädoyers ihrer Verteidiger die Chance für ein letztes Wort. Jörg W.: "Die Opfer tun mir leid. Entschuldigen kann ich mich nicht, weil ich es nicht getan habe." Kevin R. äußerte sich ähnlich. "Die Opfer und die Angehörigen tun mir sehr leid, auch die Kinder", sagte der 25-Jährige. Zu den Taten äußerten sie sich nicht weiter und verwiesen auf die Schlussworte ihrer Verteidiger.

Die Verteidiger hatten die Strategie aus dem Prozess am 30. Prozesstag fortgesetzt. Bei ihrem Mandanten Jörg W. gebe es keine Hinweise auf Gewalt, sagte Anwältin Friedrich. Dagegen treibe Kevin R. eine Sucht nach Sensationen an. "Nur wenige Menschen können mit solchen Blutspritzern töten. Das ist ein Hinweis auf Mordlust", sagte sie über Kevin R. Dessen Anwalt Jahn betonte dagegen, das Kevin R. ohne den Umzug nach Hille "nie in so etwas reingeraten" wäre. Jörg W. sei alles andere als harmlos.

Für die Anklage aber gibt es keine Zweifel daran, dass die beiden die Taten gemeinschaftlich begangen hatten. Die Rechtsmediziner hatten brutale Schläge gegen die Köpfe der Opfer im Prozess beschrieben. An zwei Tatwerkzeugen, sogenannten Maurerfäusteln, hatte die Spurensicherung DNA-Spuren von beiden Angeklagten gefunden.

Ein Urteil will das Landgericht Bielefeld am 31. Prozesstag am 19. Juli sprechen.

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