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Kriminalität - Bamberg:Urteil nach Vergewaltigung der Ehefrau: Haft für 35-Jährigen

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Bamberg (dpa/lby) - Auf dem Heimweg von einer Feier mit jeder Menge Alkohol hat ein Mann seine Ehefrau vergewaltigt - er muss dafür nun mehrere Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Bamberg verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren und einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Die Taten des 35-Jährigen seien "ein Alptraum für jede Frau", sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag.

Es passierte im Oktober 2018 neben einer Bundesstraße: "Ich war stark alkoholisiert und kann mich an den Rückweg nicht mehr erinnern", las der Vorsitzende Richter das Protokoll einer Vernehmung der Ehefrau noch aus der Zeit vor Prozessbeginn vor. Sie sei zu Oral-, Vaginal- und Analverkehr gezwungen worden. "In dem Moment war mir nicht klar, dass das mein eigener Ehemann war", gab die 34-Jährige damals zu Protokoll. Erst durch eine DNA-Analyse habe sie erfahren, dass ihr Mann sie vergewaltigt haben soll. Noch immer könne sie kein Gesicht mit der Tat in Verbindung bringen.

Bei der Aussage der Ehefrau gebe es zwar "gewisse Unklarheiten", erklärte die Kammer. Doch der Angeklagte habe die Tat eingeräumt. "Letztendlich hatten wir dann keinen Grund, an dem Geständnis des Angeklagten zu zweifeln."

Über seinen Anwalt hatte der Angeklagte außerdem zugegeben, im Juli 2019 eine Joggerin mit einem Fahrrad angefahren zu haben. "Im ersten Moment dachte ich noch, es wäre ein Unfall", erzählte die heute 36-Jährige vor Gericht. Doch dann habe er fünf, sechs Mal mit der Faust auf ihren Hinterkopf geschlagen und sie an ihren Haaren zu einer Scheune gezogen. "Ich ging schon davon aus: Entweder er schlägt mich da hinten tot oder er vergewaltigt mich", sagte sie mit tränenerstickter Stimme. Erst als zufällig ein Streifenwagen vorbeifuhr, habe er versucht, mit seinem Fahrrad zu fliehen.

"Ich möchte mich entschuldigen, es tut mir sehr leid", beteuerte der Angeklagte. "Die Entschuldigung war fast ein Schlag ins Gesicht", empörte sich die Anwältin der Nebenklage. Sie plädierte für eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten.

Obwohl er "nicht der typische Vergewaltiger" sei, gibt es aus Sicht der Staatsanwaltschaft "keine Zweifel" an den Taten. Eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten und eine Unterbringung sei angemessen. "Die richtige Strafe, die gibt es nicht", sagte der Verteidiger und erinnerte an die traumatischen Erfahrungen des Angeklagten als Soldat im Kriegseinsatz. Er forderte sechs Jahre und vier Monate - die geringstmögliche Strafe, auf die man sich zu Prozessbeginn verständigt hatte.

Mit der Belastungsstörung habe der 35-Jährige "das Saufen angefangen", glaubte auch der Vorsitzende Richter. Es bliebe nur zu hoffen, dass er sein Alkoholproblem in den Griff bekomme und "sich niemals mehr einer Frau in derartiger Weise nähert." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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