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Kriminalität - Bad Kreuznach:Lebenslange Haft für Attacke auf Schwangere

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Bad Kreuznach (dpa) - Er attackierte eine Schwangere in einer Bad Kreuznacher Klinik, verletzte sie schwer und tötete das gemeinsame, ungeborene Kind. Dafür wurde ein 25 Jahre alter Mann am Dienstag vom Landgericht Bad Kreuznach zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Folkmar Broszukat sah versuchten Mord, gefährliche und schwere Körperverletzung sowie den Vorwurf des Schwangerschaftsabbruchs als erfüllt an. Das Gericht entschied zudem, dass der Afghane dem Opfer 70 000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss.

Die Tat ereignete sich im Januar dieses Jahres. Die ebenfalls 25 Jahre alte, aus Polen stammende, Frau war nach dem Messerangriff mit einer Not-OP gerettet worden, das Kind war zunächst nach einem Kaiserschnitt reanimiert worden, starb aber kurz darauf. Obwohl das Opfer den Kontakt zum Täter schon einige Zeit lang abgebrochen hatte, bekam der seinerzeit im südhessischen Biblis wohnende Angeklagte heraus, dass sie im Bad Kreuznacher Krankenhaus St. Marienwörth lag. Wie er das erfahren hat, habe nicht geklärt werden können, sagte Richter Broszkuat. Das Opfer wohnte in einem Frauenhaus.

Am Tattag habe der Angeklagte die Frau nach einem Gespräch am Krankenbett in den Arm genommen, auf die Stirn geküsst und dann "mit unbedingtem Tötungswillen" zugestochen - mit "ruhigen, mechanischen Stichen". Die ersten Stiche seien in den Bauch gegangen, mit einem späteren sei fast das gesamte Gesicht der Frau zerschnitten worden. Insgesamt erlitt das Opfer laut Gericht 26 Stich- und Schnittverletzungen.

"Die Täterschaft des Angeklagten steht fest", bilanzierte Richter Broszukat. Das Gericht sei auch überzeugt, dass er die Tat gedanklich vorbereitet habe - für den Fall, dass die Frau eine Versöhnung ausschlage. Begangen habe er letztlich einen regelrechten "Akt der Vernichtung". Das Kind habe für den Angeklagten keinen "eigenständigen Wert" gehabt, stellte Broszukat fest.

Mit dem Urteil folgte das Gericht den Strafforderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Sie und die Verteidigung hatten zuvor stundenlang plädiert - unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil in dem Verfahren zuvor die Vernehmung des Opfers ebenfalls nicht-öffentlich gewesen war. Die Verteidigung hatte sich im Plädoyer für eine zeitlich befristete Freiheitsstrafe ausgesprochen, ohne eine genaue Länge zu nennen und sah - anders als Anklage und Nebenklage - keinen versuchten Mord.

Das Opfer verfolgte einen Großteil des Prozesses und auch den Abschlusstag im Gerichtssaal, mehrfach schüttelten die Frau Weinkrämpfe. Der Angeklagte selbst ließ sich während des gesamten Verfahrens nicht zur Sache ein. Mit Blick darauf sagte der Vorsitzende Richter noch vor der Urteilsbegründung, das Schweigen in einer Hauptverhandlung sei ein wichtiges Grundrecht - auch wenn das bei Prozessbeobachtern für Unmut sorge. Es stehe einem Gericht aber nicht zu, über Hintergründe eines solchen Schweigens zu spekulieren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte Revision an.

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