Kriminalität - Aurich:Nach Entführung: Revision eines Angeklagten abgelehnt

Aurich
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Aurich (dpa/lni) - Mehr als fünf Jahre nach der Entführung eines Reeders aus Leer ist die juristische Aufarbeitung des Falls abgeschlossen. Das Landgericht Aurich hatte im November vergangenen Jahres einen heute 56 Jahre alten Angeklagten in einem Verfahren wegen erpresserischen Menschenraubes und versuchter räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat nun die Revision des Angeklagten gegen dieses Urteil als unbegründet verworfen, wie das Landgericht am Dienstag bekannt gab (Az. 3 StR 89/21).

"Damit ist auch das letzte Urteil in diesem Entführungskomplex rechtskräftig", teilte ein Gerichtssprecher mit. In drei weiteren Prozessen 2017 und 2018 hatte das Landgericht Aurich bereits weitere Beteiligte an der Tat rechtskräftig verurteilt.

Der Reeder war im April 2016 auf dem Weg zur Arbeit bei einer fingierten Polizeikontrolle von mehreren Männern entführt worden. Der Fall hatte wegen der Beteiligung einer damals 90 Jahre alten Frau für Aufsehen gesorgt. Auf ihr Konto war zunächst das geforderte Lösegeld in Höhe von einer Million Euro eingegangen. Als das Opfer frei war, buchte die Bank die Summe aber wieder zurück. Die Täter gingen leer aus.

© dpa-infocom, dpa:210713-99-365826/3

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