Wellington (dpa) - Die Staatsanwaltschaft in Neuseeland hat die Klage gegen den AC/DC-Schlagzeuger Phil Rudd wegen versuchter Anheuerung eines Auftragskillers zurückgezogen. Die Beweislage sei zu dünn gewesen, teilte die Anklage mit. Die Stellungnahme lag der Nachrichtenagentur dpa vor. Weitere Einzelheiten nannte die Staatsanwaltschaft nicht. Rudd war gestern vor Gericht erschienen. Ihm wurde der vorgeworfen, versucht zu haben, einen Auftragskiller mit der Ermordung von zwei Menschen zu beauftragen.
Kriminalität:AC/DC-Schlagzeuger nicht mehr angeklagt
Wellington (dpa) - Die Staatsanwaltschaft in Neuseeland hat die Klage gegen den AC/DC-Schlagzeuger Phil Rudd wegen versuchter Anheuerung eines Auftragskillers zurückgezogen. Die Beweislage sei zu dünn gewesen, teilte die Anklage mit. Die Stellungnahme lag der Nachrichtenagentur dpa vor. Weitere Einzelheiten nannte die Staatsanwaltschaft nicht. Rudd war gestern vor Gericht erschienen. Ihm wurde der vorgeworfen, versucht zu haben, einen Auftragskiller mit der Ermordung von zwei Menschen zu beauftragen.
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