Süddeutsche Zeitung

Korean Air:Chef-Steward reicht Klage wegen "Nuss-Affäre" ein

Lesezeit: 1 min

Weitere Klage in der Nuss-Affäre

Die sogenannte Nuss-Affäre um den folgenreichen Wutausbruch einer führenden Vertreterin des südkoreanischen Establishments weitet sich aus: Park Chang Jin, Chef-Steward der südkoreanischen Fluggesellschaft Korean Air (KAL), hat in New York eine Klage gegen die frühere Vizepräsidentin von KAL, Cho Hyun Ah, eingereicht.

Der Chef-Steward fordert darin Entschädigung wegen Körperverletzung und psychischer Misshandlung. Das berichtet die Nachrichtenagentur AFP, der eine Kopie der Klage vorliegt.

Hintergrund: Vizepräsidentin erniedrigt Bordpersonal

Der Wutausbruch vom 5. Dezember 2014 hatte unter anderem zur Folge, dass eine KAL-Maschine kurz vor dem Start Richtung Seoul in New York gestoppt wurde und zum Terminal zurückkehren musste. Chef-Steward Park wurde von Cho des Flugzeugs verwiesen.

Park wurde von einem Arzt nach dem Vorfall "extreme Panik" bescheinigt. Nach den Aussagen des Stewards wurde er von der mittlerweile zurückgetretenen damaligen Vizepräsidentin von KAL gezwungen, vor ihr niederzuknien und um Vergebung zu bitten, nachdem der Managerin in der ersten Klasse Nüsse serviert wurden, um die sie nicht gebeten hatte - und das auch noch in einer Tüte, statt in einer Schale. Park sagte zudem aus, Cho habe ihn mit Bordunterlagen geschlagen, bis er blutete.

Der Chef-Steward ist nicht der einzige Kläger. Die Stewardess Kim Do Hee, die die Nüsse serviert hatte, reichte ebenfalls in New York eine Klage ein, weil Cho sie bedroht, beschimpft und mit Beleidigungen überzogen habe. Außerdem habe Cho später versucht, sie zu einer Falschaussage zu bewegen.

Cho verbüßt einjährige Bewährungsstrafe

Da Cho eine Tochter des Chefs der Fluggesellschaft ist, wurde der Fall zum Symbol für eine Generation verwöhnter Nachkommen einflussreicher Familienunternehmen. Cho war wegen ihres Verhaltens im Februar zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Im Mai wurde ihre Strafe mit der Begründung, sie habe nicht die Absicht gehabt, den Flugbetrieb zu stören, in eine Bewährungsstrafe umgewandelt.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2580503
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/AFP
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.