Urteil nach Todesfall im SchwimmunterrichtEin Prozess als „Warnung an alle Lehrer“?

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Immer weniger Kinder können schwimmen – für den schulischen Schwimmunterricht eine große Herausforderung.
Immer weniger Kinder können schwimmen – für den schulischen Schwimmunterricht eine große Herausforderung. (Foto: Sven Hoppe/picture alliance/dpa)

Nachdem ein Zweitklässler in seiner ersten Schwimmstunde ertrunken ist, werden eine Lehrerin und eine Referendarin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Es ist ein Fall, der Ängste schürt und Fragen aufwirft. Auch die, wie sicher Schwimmunterricht überhaupt sein kann.

Von Joshua Beer

21 Grundschüler im Hallenbad, zweite Klasse, die Kinder spielen im Wasser. Ein Junge, vielleicht übermütig, neugierig, bewegt sich dorthin, wo er nicht mehr stehen kann. Gerät aus dem Blick der Lehrerinnen – womöglich nicht mal eine Minute lang – und dann unter Wasser. Kurz darauf treibt er leblos im Becken, mit dem Gesicht nach unten. Es ist der Albtraum aller Eltern, ein Albtraum auch für Lehrer, für die Mitschülerinnen. In Konstanz ist er am 18. September 2023 eingetreten: Im Hallenbad am Seerhein ertrank ein Siebenjähriger bei seiner ersten Schwimmstunde. Ein Unglück, das nun, eineinhalb Jahre später, vor Gericht verhandelt wurde.

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