Süddeutsche Zeitung

Fünf Tote in Brandenburg:Vater begründet Tat in Abschiedsbrief

Ein 40-Jähriger soll in Königs Wusterhausen seine Frau und seine drei Kinder erschossen haben. Er habe wegen eines gefälschten Impfzertifikats Angst vor einer Verhaftung gehabt, heißt es.

Im Fall der fünf Toten in Brandenburg soll der unter Verdacht stehende Vater laut seinem Abschiedsbrief Angst vor einer Verhaftung gehabt haben. Hinzu kam nach Justizangaben die Befürchtung, dass man ihm und seiner Frau die Kinder wegnehmen werde.

Der 40-Jährige hatte dem Brief zufolge ein Impfzertifikat für seine Frau fälschen lassen. Ihr Arbeitgeber habe dies erfahren. Das Paar habe daraufhin Angst bekommen, dass es verhaftet werden könnte und ihm die Kinder weggenommen werden würden, sagte Oberstaatsanwalt Gernot Bantleon am Dienstag.

Nachdem die fünf Toten am Samstag in einem Einfamilienhaus in Königs Wusterhausen entdeckt wurden, gilt der Vater laut Ermittlern als verantwortlich. Der Mann habe nach der Tat Suizid begangen, ergaben erste Ermittlungen, über die Polizei und Staatsanwaltschaft Cottbus am Montag informiert hatten. Der Abschiedsbrief, der mehrere Seiten lang und handschriftlich verfasst worden sei, weise auf den 40-Jährigen als Täter.

Der Mann soll seine Frau, ebenfalls 40 Jahre alt, und seine drei Kinder im Alter von vier, acht und zehn Jahren mit einer Schusswaffe getötet haben - man fand alle mit entsprechenden Verletzungen. Die Kinder seien in jeweils unterschiedlichen Zimmern vorgefunden worden. Zunächst hieß es, sie wiesen Schuss- und Stichverletzungen auf. Das revidierte die Staatsanwaltschaft nun. Im Haus fanden die Ermittler eine so genannte Kurzwaffe, also einen Revolver oder eine Pistole. Ob es sich dabei um die Waffe handelt, mit der geschossen wurde, sei derzeit aber noch offen. Die Obduktion der fünf Toten sollte einige Tage dauern. Die Ermittler wollen zudem herausfinden, wie der Mann in Besitz der Waffe gekommen ist.

Auch war am Dienstag noch unklar, ob das Verbrechen erst am Samstag geschah. Ein Anwohner hatte am Samstagabend berichtet, einige Tage zuvor einen Schuss gehört zu haben - sein Haus befindet sich wenige Häuser vom Ort des Verbrechens entfernt. Nach Angaben der Fahnder gehen die Ermittlungen auch im Umkreis der Getöteten weiter. Die Gesetzgebung zum Anfertigen oder Vorlegen eines gefälschten Impfnachweises ist vor zwei Wochen verschärft worden. Seitdem ist der "Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse" allgemein strafbar. Der entsprechende Paragraf des Strafgesetzbuchs sieht dafür eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Auf Grundlage der Gesetzesänderung muss man nun auch als Privatperson mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn man einen Impfnachweis fälscht. Das war zuvor eine juristische Grauzone. Das Fälschen kann ebenfalls mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.

Anmerkung der Redaktion: Wir berichten in der Regel nicht über Selbsttötungen. Grund dafür ist die hohe Nachahmerquote nach jeder Berichterstattung über Suizide. Da im vorliegenden Fall zugleich ein Tötungsdelikt vorliegt, überwiegt das öffentliche Informationsinteresse. Aus demselben Grund hat sich die Polizei dazu entschieden, die Presse zu informieren. Wenn Sie sich selbst betroffen fühlen von Suizidgedanken, kontaktieren Sie bitte umgehend die Telefonseelsorge (www.telefonseelsorge.de). Unter der kostenlosen Hotline 0800-1110111 oder 0800-1110222 erhalten Sie Hilfe von Beratern, die schon in vielen Fällen Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen konnten.

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