Süddeutsche Zeitung

Köln:Autoraser zeigt nach Tod von Radfahrerin Reue

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An einem Abend im April 2015 stehen an einer roten Ampel im Kölner Stadtteil Deutz zwei Autos nebeneinander. Ein BMW, ein Mercedes, zusammen mehr als 400 PS. Als die Ampel auf Grün springt, geben die beiden Fahrer Gas, liefern sich ein spontanes Autorennen. In einer langgezogenen Kurve verliert einer der Fahrer die Kontrolle über seinen Wagen und erfasst eine Radfahrerin. Im Krankenhaus stirbt die 19-Jährige später an ihren schweren Verletzungen.

Im neuaufgelegten Prozess gegen die beiden Autofahrer hat sich nun einer der Angeklagten bei der Familie des Opfers entschuldigt. "Es tut mir unendlich leid, was ich angerichtet habe", sagte er vor dem Kölner Landgericht. "Ich gebe alles zu, was im Urteil steht, und bereue es zutiefst." Im ersten Gerichtsverfahren vor einem Jahr hatte der junge Mann zwar eine moralische Mitschuld an dem Unfall eingeräumt, eine strafrechtliche Verantwortung aber zurückgewiesen. Den Wagen, der die Radfahrerin rammte, hatte der andere Angeklagte gefahren. Auch er spricht am ersten Prozesstag, berichtet, wie sehr ihn die Tat belaste. Er habe eine Psychotherapie gebraucht und komme mit dem Studium nicht voran.

Eine andere Kammer des Gerichts hatte im vergangenen Jahr die damals 21 und 22 Jahre alten Männer zu Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) teilweise auf. Dabei ging es nicht um das Strafmaß an sich, sondern um die Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Die Kölner Richter hätten nicht ausreichend berücksichtigt, wie sich das auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würde, hieß es zur Begründung. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Nun stehen die beiden Männer erneut vor Gericht - dieses Mal aber vor einer anderen Kammer des Kölner Landgerichts. Die Richter hätten bei ihrer Urteilsfindung auch nicht beachtet, dass die beiden Angeklagten vorsätzlich mehrere Verkehrsverstöße begangen und die Gefahrenlage durch ihr aggressives Fahrverhalten bewusst herbeigeführt hätten, urteilte der BGH. Den Männern droht, doch noch eine Gefängnisstrafe absitzen zu müssen. Das Landgericht hat für den Prozess drei Verhandlungstage angesetzt.

Am ersten Prozesstag gab es einen Befangenheitsantrag gegen einen Schöffen, der Kontakte in die Raserszene haben soll. Der 31-Jährige hatte mitgeteilt, dass er einen gemeinsamen Facebook-Freund mit einem der Angeklagten hatte. Außerdem war er bereits polizeibekannt. Sollte dem Antrag zugestimmt werden, müsste der Prozess von vorn beginnen.

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