An dem Abend im April 2015 heulen an einer roten Ampel im Kölner Stadtteil Deutz die Motoren von zwei PS-starken Autos auf. Die beiden Fahrer geben Gas und liefern sich schließlich ein spontanes Autorennen. Als in einer Kurve einer der Fahrer die Kontrolle über seinen Wagen verliert, erfasst er eine 19-jährige Radfahrerin, die später im Krankenhaus an ihren schweren Verletzungen stirbt.
Das Landgericht Köln hatte die beiden Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hielt die Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht für angemessen und hob das Urteil teilweise auf. Die Kölner Richter hätten nicht ausreichend berücksichtigt, wie sich das auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würde, hieß es zur Begründung. Nun wird der Prozess gegen die heute 24 und 25 Jahre alten Männer neu aufgerollt.
Es geht dabei allein um die Frage, ob die bereits verhängten Haftstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten wegen fahrlässiger Tötung zur Bewährung ausgesetzt werden können oder nicht.
Der Revisionsprozess begann am Morgen mit Entschuldigungen der beiden Angeklagten. "Ich bitte Sie vielmals um Verzeihung für das, was ich Ihnen und Ihrer Familie angetan habe", sagte einer der beiden Raser in Richtung der Eltern und des Bruders des Opfers, die den Prozess vor dem Kölner Landgericht als Nebenkläger verfolgen. Die Angeklagten räumten erneut ein, verantwortlich für den Tod der jungen Radfahrerin zu sein.
Opferanwalt Nikolaos Gazeas fordert einem Bericht zufolge Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Die bisher verhängten Urteile seien "ein Schlag ins Gesicht für die Eltern und den Bruder der Verstorbenen gewesen, sie haben aber auch das Vertrauen der Bevölkerung in eine gerechte Justiz massiv erschüttert", sagte Gazeas dem Kölner Stadt-Anzeiger.
Eigentlich war der Revisionsprozess schon für Dezember geplant. Der erste Verhandlungstag hatte jedoch ein schnelles Ende, weil sich herausstellte, dass ein Schöffe befangen sein könnte. Für die Neuauflage sind drei Verhandlungstage angesetzt, das Urteil könnte am kommenden Montag fallen.
Anfang März hatte der BGH das bundesweit erste Mordurteil zum Autoraserfall in Berlin aufgehoben. Der Fall habe zwar den Ruf nach härtestmöglichen Strafen laut werden lassen, sei aber gleichwohl nicht als Mord oder vorsätzliche Tötung zu qualifizieren, entschied der BGH. Die beiden jungen Angeklagten machten sich demnach womöglich nur der fahrlässigen Tötung strafbar.