Missbrauchsprozess:"Außerordentlich hohes Rückfallpotenzial"

Der Staatsanwalt fordert im Missbrauchsprozess gegen Detlef S. über 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung - 162 Mal soll der Mann Tochter und Stieftocher missbraucht haben.

Der mutmaßliche Kinderschänder aus Fluterschen im Westerwald soll nach dem Willen der Anklage für 14 Jahre und sechs Monate hinter Gitter - mit anschließender Sicherungsverwahrung. Detlef S. habe in 162 Fällen vor allem seine leibliche Tochter und eine Stieftochter missbraucht und weiteren Männer zum Sex zugeführt, sagte Staatsanwalt Thorsten Kahl vor dem Landgericht Koblenz. Das Urteil soll am Dienstag fallen.

Defendant Detlef S. arrives for the continuation of his trial at the district court in Koblenz

Plädoyers im Koblenzer Missbrauchs-Prozess: Detlef S. ist nach Meinung des Staatsanwalts voll schuldfähig - deshalb soll er für 14 Jahre und sechs Monate in Haft. Außerdem beantragte die Staatsanwaltschaft eine anschließende Sicherungsverwahrung.

(Foto: REUTERS)

Die Anklage blieb mit ihrer Strafmaßforderung nur geringfügig unter der Höchststrafe von 15 Jahren. Der Westerwälder Missbrauchsfall hatte nach seinem Bekanntwerden im Februar bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der 48-jährige S. hatte mit seiner heute 28 Jahren alten Stieftochter acht Kinder gezeugt und beging nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft in einem Zeitraum von 20 Jahren an den Kindern eine Vielzahl von Sexualstraftaten, darunter sexuellen Missbrauch von Jugendlichen und Schutzbefohlenen, Vergewaltigung, Beihilfe zur Vergewaltigung sowie Förderung sexueller Handlungen an Minderjährigen.

Die Beweisaufnahme habe die Vorwürfe gegen S. "in vollem Umfang bestätigt", sagte der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag. Der Angeklagte hatte vor Gericht ein Teilgeständnis abgelegt und die Taten an seiner heute 18 Jahre alten leiblichen Tochter gestanden. Der Staatsanwalt sah jedoch auch seine Täterschaft im Fall der Stieftochter und eines laut Anklage ebenfalls missbrauchten Stiefsohns als erwiesen an: An der Richtigkeit entsprechender Aussagen der Stiefkinder könne es keinen Zweifel geben, sagte Kahl.

Die Angaben der Stiefkinder bei ihren Vernehmungen seien "nachvollziehbar und hinreichend detailliert" gewesen. Der Staatsanwalt sagte in seinem Schlussvortrag, die Opfer des Angeklagten seien "schwer traumatisiert". "Sie werden ihr ganzes Leben lang unter den Taten des Angeklagten leiden." Alle Opfer bräuchten "dringend therapeutische Unterstützung". Die Anklage betrachtete es als erwiesen, dass die Stieftochter erstmals im Alter von zwölf Jahren von S. missbraucht wurde, die Tochter im Alter von neun Jahren.

Eine verminderte Schuldfähigkeit könne dem Familienvater laut psychiatrischem Gutachten nicht bescheinigt werden, sagte Kahl. "Er wusste genau zu jedem Zeitpunkt, was er tat." S. sei daher "voll schuldfähig". Die Forderung nach Sicherungsverwahrung begründete der Staatsanwalt unter anderem mit dem "außerordentlich hohen Rückfallpotenzial", das ein Sachverständiger dem Angeklagten attestiert hatte. S. habe einen "Hang zu erheblichen Straftaten" und eine "intensive Neigung zu sexuellen Übergriffen auf Kinder".

Bereits zu Beginn des Verhandlungstages am Donnerstag hatte das Gericht dem 48-Jährigen den rechtlichen Hinweis erteilt, dass im Falle eines Schuldspruchs auch die Verhängung der Sicherungsverwahrung in Frage komme. Angesichts des spektakulären Missbrauchfalls appellierte der Staatsanwalt ausdrücklich an die Mitarbeiter der Jugendämter, in womöglich problematischen Familien künftig "noch genauer hinzusehen" und bei Anhaltspunkten für sexuellem Missbrauch sofort Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten. Im Fall Fluterschen habe es zwar möglicherweise Versäumnisse, aber kein strafbares Verhalten der Jugendamts-Mitarbeiter gegeben. Die Nebenkläger schlossen sich in ihren Plädoyers der Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft an. Der Prozess soll am Montag mit dem Schlussvortrag der Verteidigung fortgesetzt werden.

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