Koblenz:Aussage um mutmaßliche syrische Staatsfolter erwartet

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Im weltweit ersten Strafprozess gegen mutmaßliche syrische Folterer könnte sich der Hauptangeklagte erstmals im Mai zu den Vorwürfen äußern. Sein Anwalt Michael...

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Koblenz (dpa/lrs) - Im weltweit ersten Strafprozess gegen mutmaßliche syrische Folterer könnte sich der Hauptangeklagte erstmals im Mai zu den Vorwürfen äußern. Sein Anwalt Michael Böcker teilte der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag mit Blick auf die Corona-Pandemie mit: „Die Einlassung soll, wenn Corona nicht weiter im Weg steht, am 18.5. erfolgen.“ Die Bundesanwaltschaft spricht mit Blick auf das Oberlandesgericht Koblenz vom „weltweit ersten Strafverfahren gegen Mitglieder des Assad-Regimes wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ (1 StE 9/19). Der syrische Präsident Baschar al-Assad soll in seinem Bürgerkriegsland für eine Folter-Maschinerie verantwortlich sein. Der Koblenzer Prozess begann am 23. April.

Die syrischen Angeklagten Anwar R. (57) und Eyad A. (43) waren nach ihrer Flucht in Deutschland von mutmaßlichen Opfern erkannt und im Februar 2019 in Berlin und Zweibrücken festgenommen worden. Die Anklage wirft Anwar R. Verbrechen gegen die Menschlichkeit 2011 und 2012 vor. Sie legt ihm 58-fachen Mord, Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung in Syrien zur Last. Eyad A. ist wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit 2011 angeklagt. Er kündigte über seine Verteidiger an, im Prozess zu schweigen.

Anwar R. soll in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus in hoher Position für die brutale Folter von mindestens 4000 Menschen verantwortlich gewesen sein. Mindestens 58 Gefangene seien an den Folgen gestorben. Dem in Zweibrücken festgenommenen Eyad A. wird vorgeworfen, mindestens 30 Demonstranten in das Foltergefängnis gebracht zu haben. Die Opfer wurden laut Anklage mit Schlägen, Tritten, Elektroschocks und vielem mehr traktiert. In dem international beachteten Prozess sitzen auch mutmaßliche Folteropfer als Nebenkläger. Terminiert sind vorerst 24 Verhandlungstage bis zum 13. August.

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