Süddeutsche Zeitung

Klinik Köln-Merheim:Rauswurf während Operation

  • Ein Hirnchirurg wird während eines "laufenden Eingriffs" entlassen. Sein Anwalt nennt das Vorgehen der Klinik Köln-Merheim "ungeheuerlich".
  • Die Klinik zeichnet ein anderes Bild. Der Arzt habe von dem Termin bei der Verwaltung gewusst und hätte die OP verschieben müssen.
  • In der kommenden Woche findet ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht statt.

Von Christina Berndt

Für den Patienten war es wahrscheinlich ein seltsames Erwachen. Auf eine zehnstündige Operation hatte er sich eingestellt, ihm sollte ein Hirnschrittmacher gegen seinen Parkinson eingesetzt werden. Doch als der 60-jährige Mann aus Katar am 8. Juli im städtischen Krankenhaus Köln-Merheim aus der Narkose erwachte, hatte er keinen Schrittmacher, sondern nur drei blutige Flecken am Kopf. Der Arzt Mohammad Maarouf, der ihn operieren sollte und dafür am Morgen seinen Kopf mit drei Schrauben in einem Gestell fixiert hatte, war in der Zwischenzeit fristlos entlassen worden - "während des laufenden Eingriffs", wie Maaroufs Anwalt Rolf Bietmann nun empört feststellt.

Der Arzt hätte um 9 Uhr in der Verwaltung "vorbeischauen" sollen, sagt Bietmann am Freitag im Gespräch mit der SZ. Da habe er zu seiner Überraschung seine Kündigung erhalten. Er hätte das Haus sofort verlassen müssen, ohne die in der Früh begonnene Operation beenden zu dürfen. Der Patient wurde zwei Tage später im Kölner Universitätsklinikum operiert. Das Vorgehen der Klinik sei "ungeheuerlich", sagt Bietmann. Er verwahre sich nicht nur gegen die Art und Weise, wie seinem Mandanten gekündigt worden sei, sondern auch gegen die Gründe, die dazu führten: Maarouf soll einem Studenten während einer anderen OP Aufgaben übertragen haben, die dieser noch nicht hätte ausführen dürfen. Bietmann nennt die Vorwürfe "lächerlich", noch dazu stammten sie von einem Anästhesisten, mit dem der Hirnchirurg nicht mehr zusammenarbeiten wollte.

Wer diese Darstellung hört, fragt sich: Musste die Klinikleitung dem Arzt wirklich fristlos kündigen - während einer laufenden Operation? Werden also arbeitsrechtliche Maßnahmen im Krankenhaus Merheim ohne Rücksicht auf die Patienten durchgesetzt? Doch die Klinik zeichnet ein ganz anderes Bild. Sie sah das Wohl ihrer Patienten durch das Verhalten Maaroufs gefährdet, erklärt sie. Was der Medizinstudent, der bei dem Hirnchirurgen an seiner Promotion arbeitete, unter den Augen Maaroufs konkret getan haben soll, will das Krankenhaus "aus Gründen der Vertraulichkeit" allerdings nicht sagen.

Kommende Woche öffentlicher Gütetermin vor dem Arbeitsgericht

Nur so viel: "Es gab für die fristlose Kündigung so gravierende Gründe, dass diese Entscheidung für die Geschäftsleitung im Rahmen ihrer Verantwortung gegenüber den Patienten zwingend war." Außerdem habe die Klinikleitung gar keine Kenntnis von der laufenden Operation gehabt, erklärte eine Sprecherin. Vielmehr sei Maarouf bereits drei Tage zuvor telefonisch zu dem Gespräch mit der Klinikleitung gebeten worden: "Dabei war ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass dieser Termin fix ist und eventuell geplante Operationen verschoben werden müssen." Maarouf sei pünktlich erschienen und habe "zu keinem Zeitpunkt" darauf hingewiesen, dass er gerade einen Patienten operiere: "Insofern liegt die Verantwortung für den Abbruch der Operation alleine beim Operateur." Anwalt Bietmann aber bleibt bei seiner Darstellung: Sein Mandant habe gar nichts von einer Kündigung gewusst, sagt er. "Er dachte, er müsse nur schnell etwas in der Verwaltung erledigen, während die Operation weiter vorbereitet wird."

Dabei habe eine Einladung zu einer so wichtigen Unterredung schriftlich zu erfolgen. Das angebliche Telefonat mit den konkreten Anweisungen drei Tage zuvor nennt er eine "Erfindung". Außerdem habe Maarouf mehrmals darauf hingewiesen, dass er in den OP zurückmüsse. "Aber man hatte ihm sogar das Handy abgenommen, sodass kein Kontakt mit dem Team mehr möglich war."

Da zu dem Termin offenbar kein Schriftwechsel existiert, wird der genaue Hergang am Ende womöglich im Unklaren bleiben. In der kommenden Woche findet ein - wie in solchen Fällen üblich - öffentlicher Gütetermin vor dem Arbeitsgericht statt. Danach dürften mehr Details in diesem bislang noch rätselhaften Fall bekannt sein.

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SZ vom 21.09.2019/moge
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