Süddeutsche Zeitung

Kleve in Nordrhein-Westfalen:Tod nach Behörden-Versagen

Lesezeit: 2 min

Von Jana Stegemann, Düsseldorf

Als am Montagabend des 17. September Feuer in einer Haftzelle der Justizvollzugsanstalt Kleve am Niederrhein bemerkt wird, sind die JVA-Mitarbeiter schnell zur Stelle. Sie bringen den 26-jährigen Inhaftierten um 19.20 Uhr aus dem brennenden Raum. Mit dem Rettungswagen wird der Häftling erst ins Klever Krankenhaus und von dort per Hubschrauber in eine Duisburger Spezialklinik gebracht und in ein künstliches Koma versetzt. Doch seine Brandverletzungen sind zu schwer, der Syrer stirbt am vergangenen Samstag in einem Bochumer Krankenhaus. Acht JVA-Mitarbeiter und zwei weitere Insassen müssen nach dem Brand wegen Rauchgasvergiftungen im Krankenhaus behandelt werden.

Als wäre das allein nicht tragisch genug, wird jetzt Unglaubliches bekannt: Der Mann saß offenbar etwa zwei Monate unschuldig im Gefängnis, wurde wohl Opfer einer Namensverwechslung.

Oberstaatsanwalt: "In dieser Dramatik ist mir kein anderer Fall bekannt"

Wie es zu der Identitätsverwechslung kommen konnte, ermittelt gerade die Staatsanwaltschaft Kleve, sie leitete am vergangenen Freitag ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung gegen mehrere Beamte der Kreispolizeibehörde Kleve ein. Für Günter Neifer ist der Vorgang alles andere als alltäglich: "In dieser Dramatik ist mir kein anderer Fall bekannt", sagte der zuständige Klever Oberstaatsanwalt.

"Es spricht einiges für individuelle Versäumnisse von Polizeibeamten bei der Festnahme", sagte der Sprecher des NRW-Innenministeriums, Gerrit Weber. Gegen die Beamten seien neben den Ermittlungs- auch Disziplinarverfahren eingeleitet worden. "Wir nehmen das sehr ernst und überprüfen auch Organisationsabläufe und Struktur bei der Polizei in Kleve", so Weber. Die polizeilichen Ermittlungen führt die Polizei Krefeld, damit "eine neutrale Überprüfung gewährleistet ist", heißt es aus Düsseldorf.

Der eigentlich Gesuchte, ein Mann aus Mali, hatte sich mit dem Namen ausgegeben, den auch der Syrer trug. Dieser Name war neben dem richtigen Namen des Gesuchten als Aliasname im Haftbefehl aus Hamburg vermerkt.

Aufgefallen sei der syrische Mann bei einem Polizeieinsatz am 6. Juli in Geldern. Dort habe jemand die Beamten gerufen, weil "von dem Syrer eine Beleidigung ausgesprochen worden sei", berichtet Neifer. Die Polizisten nahmen den Mann mit auf die Polizeiwache Geldern, im Fahndungssystem waren seine Personalien aufgetaucht. "Und zwar als Aliaspersonalien, die jemand benutzt hatte, der von der Staatsanwaltschaft Hamburg mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde", so Neifer. Der Syrer wurde daraufhin verhaftet und in die JVA Geldern gebracht, später in die JVA Kleve verlegt. Die Haftbefehle waren wegen besonders schwerem Diebstahl in zwei Fällen und einem einfachen Diebstahl ausgeschrieben worden.

Leiter der JVA-Kleve: "Für so ein paar Tage bringt sich kein Mensch um"

Die Namensverwechslung fiel länger niemandem auf. Ob der Häftling selbst seine Unschuld beteuerte, weiß Neifer bisher nicht. "Das ist Gegenstand der Ermittlungen." Ebenfalls nicht geklärt ist, ob er seine Zelle selbst angezündet hat. Gegen ihn wurde aber wegen Brandstiftung ermittelt. Gefängnisleiter Udo Gansweidt hatte einen Suizid direkt nach dem Feuer als unwahrscheinlich eingestuft, weil der Syrer nur noch bis Mitte Oktober hätte einsitzen sollen: "Für so ein paar Tage bringt sich kein Mensch um." Möglicherweise sei er mit einer Zigarette eingeschlafen, hieß es damals.

Im Juli stellte die Staatsanwaltschaft Hamburg eine routinemäßige Anfrage in Kleve nach der tatsächlichen Identität des Festgenommenen. "Das wird bei Aliaspersonalien immer gemacht", sagte Nana Frombach, Oberstaatsanwältin in Hamburg. Diese erste Anfrage sei aus Kleve mit einem klaren "Nein" beantwortet worden. Damit stand also bereits im Juli fest, dass es sich bei dem Häftling nicht um den Gesuchten handelte. Freigelassen wurde der Syrer danach aber trotzdem nicht. Man habe daraufhin noch mal nachgehakt, sagte Frombach: Auf welcher Basis der Syrer dann festgehalten werde, habe man wissen wollen. Was aus dieser zweiten Nachfrage wurde, sei derzeit unklar.

Weil die Fahndung nach der Festnahme des Syrers gelöscht wurde, ist der tatsächlich gesuchte Mann aus Mali noch frei. "Die Fahndung nach ihm muss erst wieder neu ausgeschrieben werden", sagte Frombach.

Mit Material der dpa

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