Kleingarten-Mord in Gifhorn:"Mit dem Teufel angelegt"

Der Streit zwischen Nachbarn in einer Laubenkolonie endete mit einem brutalen Verbrechen. Der Staatsanwalt fordert die Höchststrafe für den angeklagten Rentner: "Menschen mussten wegen eines Haufen Reisigs sterben."

Der Kleinkrieg zwischen Nachbarn in einer Gifhorner (Niedersachsen) Laubenkolonie endete in einem an Brutalität kaum zu überbietenden Verbrechen. Mehr als sieben Monate nach dem Dreifachmord steht für den Staatsanwalt im Landgericht Hildesheim fest: Der 66 Jahre alte Angeklagte hat drei Menschen, die seinem Sinn nach Recht und Ordnung nicht folgen wollten, im Schrebergarten erschlagen.

Kleingarten-Mord in Gifhorn: Der Anklagevertreter fordert die Höchststrafe für den Rentner: Lebenslang und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit könnte der 66-Jährige auch bei guter Führung nicht vorzeitig aus dem Gefängnis freikommen.

Der Anklagevertreter fordert die Höchststrafe für den Rentner: Lebenslang und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit könnte der 66-Jährige auch bei guter Führung nicht vorzeitig aus dem Gefängnis freikommen.

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Der Anklagevertreter fordert die Höchststrafe für den Rentner: Lebenslang und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit könnte der 66-Jährige auch bei guter Führung nicht vorzeitig aus dem Gefängnis freikommen. Im seinem Schlusswort entschuldigt sich der Angeklagte am Montag erstmals für die Tat.

"Drei Menschen mussten wegen eines Haufen Reisigs sterben", sagt Staatsanwalt Wolfgang Scholz in seinem Plädoyer. Allein der Angeklagte habe als Besitzer der Parzellen bestimmt, was Recht und Unrecht in der Gartenkolonie ist, seinen Prinzipien war zu folgen - "bedingungslos".

Mehr als zehn Jahre lang habe er sich mit seinen Pächtern gestritten - nichts sei ihm recht gewesen. Die Laubenpieper wären zu laut, unordentlich oder trieben Schwarzhandel mit Kaninchen. "Der Streit war fast der einzige Lebensinhalt des Angeklagten." Mehrere Lauben gingen in Flammen auf, Dutzende Kaninchen verbrannten bei lebendigem Leib und es wurden Reifen zerstochen.

Auch die Sprache wurde immer martialischer. "Wer sich mit mir anlegt, der legt sich mit dem Teufel an. Und wer sich mit dem Teufel anlegt, muss durch die Hölle gehen", soll der ehemalige VW-Arbeiter den späteren Opfern einmal gedroht haben.

Diese Prophezeiung sollte Realität werden. "Am 22.9.2009 legte sich der Teufel mit der getöteten Familie an", sagt der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe sich mit einem Knüppel auf die Lauer gelegt, um seine verhassten Nachbarn zur Rechenschaft zu ziehen: Mindestens zehn Mal schlug er auf den 33-Jährigen ein.

Als dessen Eltern zu Hilfe eilten, zerschmetterte der Rentner auch die Schädel der 59 und 65 Jahre alten Eltern. Laut Obduktionsbericht kniete er sich auf den älteren Mann und zerquetschte ihm dabei Hals und Brustkorb. Während der Angeklagte flüchtete, starben die drei einen langsamen, qualvollen Tod.

"Ich bereue aus tiefstem Herzen, diese Katastrophe herbeigeführt zu haben", sagt der 66-Jährige in seinem Schlusswort. Damit äußert er erstmals in dem Prozess Bedauern. Er sei aber kein Mörder oder Totschläger. Er habe aus Notwehr gehandelt. Für die jahrelangen Streitigkeiten seien nach wie vor die Nachbarn verantwortlich. "Ich würde wieder so handeln", beharrt er.

Seine beiden Verteidiger konnten sich nicht auf eine einheitliche Strategie einigen. Während sein Pflichtanwalt eine Verurteilung wegen Totschlags fordert, beharrt sein Wahlverteidiger auf verminderter Schuldfähigkeit des 66-Jährigen zum Tatzeitpunkt. "Sein Charakter war überfordert mit den ständigen bewussten Provokationen der Nachbarn", sagt Erol Akbulut, der vergeblich versucht hat, ein weiteres psychologisches Gutachten zur Schuldfähigkeit seines Mandanten einzuholen.

Das vorige Woche vorgetragene Gutachten hatte dem Rentner zwar zwanghafte Persönlichkeitszüge, aber keine Persönlichkeitsstörung attestiert. Daraufhin hatte der Sachverständige den Rentner für voll schuldfähig erklärt. Das Urteil soll am Donnerstag (7. Mai) verkündet werden.

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