Der frühere Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF), Dominique Strauss-Kahn, hat im juristischen Kampf gegen das Buch einer ehemaligen Liebhaberin einen Teilerfolg errungen. Ein Pariser Gericht verfügte, dem Werk Marcela Iacubs müsse ein Hinweis auf Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht beigefügt werden. Zudem sollen Autorin und Verlag zusammen 50.000 Euro Schadensersatz an den in mehrere Sex-Affären verstrickten Strauss-Kahn zahlen. Das von dem 63-Jährigen erhoffte Verkaufsverbot verhängte das Gericht allerdings nicht.
Das Buch sollte nach den ursprünglichen Plänen des Verlags von diesem Mittwoch an in den Läden liegen. In dem 128-seitigen Buch "Belle et Bête" (je nach Lesart "Schöne und Biest" oder "Schön und Dumm") hat die Autorin nach eigenen Angaben eine mehrmonatige Beziehung zu Strauss-Kahn verarbeitet. Sie beschreibt ihn unter anderem als chauvinistisches, vulgäres und unsensibles Mischwesen aus Mensch und Schwein.
Das Werk Iacubs sei "verabscheuungswürdig und erlogen", hatte Strauss-Kahn vor Gericht gesagt. Der Autorin sei es allein um finanziellen Profit gegangen. Offensichtlich habe sie sich keinerlei Gedanken gemacht, was dieses Buch für sein Leben, das seiner Familie und seiner Kinder bedeuten könne.
Die von Strauss-Kahn nicht dementierte Affäre soll nach Angaben der 1964 in Argentinien geborenen Iacub von Januar bis August vergangenen Jahres gedauert haben. Der Franzose war damals noch mit Vergewaltigungsvorwürfen eines New Yorker Zimmermädchens konfrontiert, in deren Zusammenhang er von seiner Führungsposition beim IWF zurückgetreten war. Die Ermittlungen wurden erst Ende 2012 nach einer außergerichtlichen Einigung eingestellt. Ein Anklageverfahren wegen der Teilnahme an illegalen Sex-Partys läuft allerdings noch.
Ein Schwein, aber kein Vergewaltiger
Strauss-Kahn sei ein Schwein, ihrer Meinung nach jedoch kein Vergewaltiger und nicht einmal böse, sagte Autorin Iacub in einem Interview des Nouvel Observateur zu den Vorwürfen. Das Nachrichtenmagazin wurde am Dienstagabend ebenfalls in dem Fall verurteilt. Es soll Schadensersatz in Höhe von 25.000 Euro zahlen und auf einer der nächsten Titelseiten eine halbseitige Erklärung zum Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht drucken.
Der Nouvel Observateur hatte in der Vorwoche neben dem großes Interview mit Iacub auch Passagen aus dem Buch veröffentlicht. "Das ist zweifelsohne eine exzellente Entscheidung für Dominique Strauss-Kahn und darüber hinaus (...) für den Schutz der Privatsphäre", kommentierte ein Anwalt des Franzosen am Dienstagabend im Fernsehen das Urteil. Vor Gericht hatte sein Mandant gefordert, dem Treiben von Verlegern und Journalisten ein Ende zu bereiten, die bereit seien, alles zu tun, um Geld zu machen.