Süddeutsche Zeitung

Österreich:"Ich sehe jeden Tag das Gesicht von den Menschen, die ich erschossen habe"

Lesezeit: 5 min

Andreas E. hat aus Frust über die Trennung seine Ex-Freundin und vier weitere Menschen umgebracht. Jetzt ist er zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Von Marija Barišić, Innsbruck

Andreas E. wirkt unsicher an diesem Tag im Landesgericht Innsbruck, fast gebrochen. Der schwarze Anzug, das weiße Hemd und die schwarze Krawatte mögen nicht so richtig passen zu dem jungenhaften, bleichen Gesicht. Wenn ihn die vorsitzende Richterin etwas fragt, schaut der 26-Jährige auf den Tisch, antwortet leise und nuschelt etwas in seinem Tiroler Dialekt. Immer wieder versagt ihm die Stimme, zwischendurch weint er. Aber eines versteht man deutlich: Gleich zum Prozessauftakt bekennt er sich schuldig im Sinne der Anklageschrift. Schuldig zu einer Tat, für die er am Ende des Tages zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wird.

In der Nacht zum 6. Oktober 2019 erschoss Andreas E. fünf Menschen: seine 19-jährige Ex-Freundin Nadine H., ihren Vater Rupert, 59, ihre Mutter Andrea, 51, ihren Bruder Kevin, 23, und ihren Freund Florian J., 24. Danach setzte der 25-Jährige sich in sein Auto, fuhr zur zentralen Polizeiinspektion in Kitzbühel, legte eine Pistole auf den Tresen, und gestand die Tat: "Ich habe soeben fünf Menschen erschossen", sagte er. So wird es der Polizeibeamte nacherzählen, der an diesem Tag auf der Wache war.

Wie in den meisten Fällen, bei denen Frauen von ihren Ex-Partnern umgebracht werden, steckt auch in diesem ein leider allzu bekanntes Muster: Sie macht Schluss, er verkraftet es nicht, versucht sie zurückzugewinnen, wieder und wieder, sie will nicht - er bringt sie um. Was diesen Fall jedoch von vielen anderen Frauenmorden unterscheidet: Der Täter bringt die Familie gleich mit um. Eine Familie, die er gut kannte, mit der er sogar befreundet war.

Familie H. war seine "Zweitfamilie"

Andreas E. war 19 Jahre alt, als er die fünf Jahre jüngere Nadine H. im österreichischen Kitzbühel kennenlernte, sie war damals 14. Die beiden verliebten sich, kamen zusammen, er freundete sich mit ihrem Bruder und ihren Eltern an. Zwei bis drei Mal in der Woche besuchte er die Familie H., seine "Zweitfamilie", wie seine Verteidigerin vor Gericht sagt.

2018, vier Jahre später, zog das junge Paar sogar ins Obergeschoss des Familienhauses ein. In einer seiner ersten Vernehmungen wird Andreas E. sagen, dass er Nadine H. in diesem Jahr einen Heiratsantrag machen wollte. Doch bevor er dazu kam, begann die Beziehung zu bröckeln. Nadine H. war jung, ging oft aus, machte "Mädelsurlaube" mit ihren Freundinnen. Andreas E. war eher ein häuslicher Typ, als Maurer arbeitete er jeden Tag von früh bis spät in einer Baufirma und wollte danach lieber entspannen.

"Wennst dich nicht änderst, ist es aus mit uns", sagte sie zu ihm, wie Andreas E. vor Gericht erzählt. Wie er darauf reagiert habe, will die vorsitzende Richterin wissen. "Ich hab' das eher ignoriert", sagt er. Einige Monate vor der Tat machte Nadine H. Schluss und E. musste zurück zu seinen Eltern ziehen. Anfangs wollte die 19-Jährige noch mit ihrem Ex befreundet bleiben, sie teilten denselben Freundeskreis, besuchten dieselben Bars. Doch schnell wurde klar: Andreas E. wollte die Trennung nicht akzeptieren. Immer wieder wies Nadine H. ihn ab, versuchte, ihm aus dem Weg zu gehen. Und trotzdem betont Andreas E. vor Gericht, er habe nicht gewusst, was seine Ex-Freundin wirklich wollte.

"Nein, nein", habe seine Ex-Freundin gesagt

"Sie haben einmal zu ihr gesagt: 'Gib mir eine Chance, können wir es nicht probieren?' Was hat sie darauf gesagt?", fragt die Richterin. "Nein, nein", habe sie gesagt, sagt er. "Was ist Ihnen an dieser Antwort nicht klar genug?", fragt die Richterin. Sie sei einer endgültigen Aussprache aus dem Weg gegangen, erwidert E. "Obwohl sie vorher nein, nein gesagt hat?" Andreas E. schweigt. Dann sagt er: "Sie haben Recht", und rückt seinen Stuhl zurecht.

Der Abend der Tat wird vor Gericht folgendermaßen dargelegt: Andreas E. ging mit dem Bruder von Nadine H. und dessen Freundin in die Kitzbüheler Bar "The Londoner", wo sie zufällig auf Nadine H. trafen. Andreas E. erzwang ein Gespräch mit ihr, obwohl sie zunächst nicht wollte. Ihre Freundin, die an diesem Abend auch dabei war, sagt vor Gericht, Nadine H. habe danach verärgert gesagt, dass sie nichts mehr mit Andreas E. zu tun haben wolle und ein gewisser Flo sie nun nach Hause bringen werde. Daraufhin verließ die 19-Jährige die Bar.

"Haben Sie davor schon daran gedacht, Nadine etwas anzutun? Sie sollen im Freundeskreis mehrmals angegeben haben: 'Wenn Nadine einen neuen Freund hat, dann bringe ich ihn um und sie kann froh sein, wenn sie überlebt und schwerstbehindert ist'", fragt die Richterin. "Ja. Das sagt man einfach so", sagt Andreas E.

Der Moment, in dem er beschloss, sie alle umzubringen

Eine Stunde nach Nadine H. machten sich auch Andreas E. und seine Freunde auf den Nachhauseweg. Doch kurz vor der Abfahrt sprang er aus dem Taxi und sagte, dass er noch dringend mit Nadine sprechen müsse. Er fuhr zu ihrem Elternhaus und läutete. Es war etwa vier Uhr morgens. Nadine H.s Vater ließ Andreas E. nicht hinein und bat ihn, seine Tochter in Ruhe zu lassen. E. ließ sich zunächst beschwichtigen, sie rauchten eine Zigarette vor dem Haus, E. ging. Doch später kam der 25-Jährige zurück. Diesmal forderte auch Nadine H. ihren Ex-Freund auf, zu gehen, ihr Bruder, einer von E.s engsten Freunden, kündigte Andreas E. die Freundschaft.

Das war der Moment, in dem Andreas E. beschloss, sie alle umzubringen, wie er selbst sagt. "Herr E., können Sie versuchen zu erklären, warum?", fragt die vorsitzende Richterin. "Ich kann mir das nicht erklären, in dieser Nacht ist alles zusammengekommen. Ich bin von vielen Seiten verletzt worden", sagt er. "Aber warum alle? Warum hat sich das die Mutter von Frau H. verdient, warum ihr Bruder, warum ihr Vater, warum der Freund?", fragt sie. "Niemand kann was dafür. Es war jeder unschuldig. Ich hatte keinen klaren Gedanken, bin nur geradeaus gegangen. Ich sehe jeden Tag das Gesicht von den Menschen, die ich erschossen habe. Das macht man nicht absichtlich." In diesem Moment beginnt Andreas E. zu schluchzen.

Ob er noch was zur Tat sagen wolle? Nein, das erlebe er jeden Tag beim Schlafen, das sei schlimm genug. Außerdem könne er sich an Vieles nicht mehr erinnern.

Ein Gutachten ergibt: E. war voll zurechnungsfähig

Andreas E. war zwar leicht alkoholisiert, aber zurechnungsfähig, als er in jener Nacht wieder nach Hause fuhr, aus der Schatulle seines Bruders, der einen Waffenschein besitzt, eine Waffe nahm und wieder zum Elternhaus seiner Ex-Freundin aufbrach. Das hat das psychiatrische Gutachten der Sachverständigen ergeben. Außerdem neige er zu undifferenziertem Denken und habe ein starkes Bedürfnis nach Stabilität und Zugehörigkeit. Letzteres habe ihm die Beziehung zu seiner Ex-Freundin Nadine H. gegeben. Das ändere jedoch nichts daran, "dass der Herr E. (...) keine psychische Krankheit" habe, wie die Sachverständige sagt, und mit Blick zur Geschworenenbank hinzufügt: "Er wusste, was er tat und hätte anders handeln können."

Es war ungefähr 5.30 Uhr, als Andreas E. am 6. Oktober 2019 zum dritten Mal an der Tür der Familie H. klingelte. Der Vater öffnete, Andreas E. schoss ihm in den Kopf. Danach ging er durch das Haus, erschoss seinen Freund, erschoss die Mutter, erschoss seine Ex-Freundin, erschoss deren Bekannten. Eine ganze Familie - ausgelöscht.

Andreas E. wird in allen fünf Morden schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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