Kirche - Trier:Ackermann: Opfer-Entschädigungen aus Kirchensteuer möglich

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Trier (dpa/lrs) - Bei der angestrebten Neuregelung um höhere Entschädigungszahlungen für Opfer von sexuellem Missbrauch könnte nach Ansicht von Bischof Stephan Ackermann auf Kirchensteuermittel zurückgegriffen werden. Er sehe die Diskussion darüber als "notwendig" an, teilte das Bistum Trier am Montag mit. Dabei verwies er auf die "Solidargemeinschaft" der Gläubigen. Unstrittig sei aber, dass immer zuerst der Täter, wenn er noch lebe, auch finanziell zur Verantwortung gezogen werden müsse, sagte Ackermann, der seit 2010 Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) für Fragen des sexuellen Missbrauchs ist.

Im Bistum Trier erfolgten die Entschädigungsleistungen ausschließlich aus Mitteln des Bischöflichen Stuhls. Hier sei auch nicht an eine Änderung gedacht, teilte das Bistum mit. Bislang seien mehr als 100 Anträge bewilligt und gut 500 000 Euro ausgezahlt worden.

Für Ackermann stehe "außer Frage", dass es "eine neue Regelung im Sinne eines opferorientierten und möglichst gerechten Systems für Entschädigungen geben soll". Laut dem Vorschlag einer unabhängigen Expertengruppe sollen entweder pauschal 300 000 Euro pro Person gezahlt werden oder gestaffelt zwischen 40 000 und 400 000 Euro je nach Schwere des Leids.

Die bisherigen Zahlungen der katholischen Kirche liegen wesentlich niedriger: Nach einem Antrag sind zwischen 1000 und 15 000 Euro, im Durchschnitt 5000 Euro vorgeschlagen worden. Bislang haben den Angaben zufolge mehr als 2000 Menschen Anträge gestellt. Die Summe der Empfehlungen beläuft sich laut DBK auf rund neun Millionen Euro.

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