Kirche - Regensburg:Zahlungen für Opfer: Bistümer warten DBK-Entscheidung ab

Bayern
Wolken ziehen hinter einem Wegkreuz über das Voralpenland. Foto: picture alliance / dpa (Foto: dpa)

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München/Augsburg/Regensburg (dpa/lby) - Trotz des Vorpreschens der Bischöfe von Augsburg und Regensburg bei Zahlungen für Missbrauchsopfer wollen die anderen katholischen Bistümer in Bayern eine Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) abwarten. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den übrigen fünf Diözesen im Freistaat.

"Die Deutsche Bischofskonferenz wird voraussichtlich im Herbst über höhere Zahlungen in Anerkennung des Leids entscheiden", teilte ein Sprecher des Erzbistums München und Freising mit. Die Erzdiözese werde "dieser Entscheidung folgen" und habe "ein aktives Interesse, dass dieser Weg zu höheren Anerkennungsleistungen dann auch in einem geordneten Verfahren zügig beschritten werden kann".

Auch das Bistum Eichstätt will die DBK-Entscheidung abwarten, ebenso die Bistümer Würzburg und Passau. "Bis zur Herbst-Vollversammlung ist es nicht mehr weit", sagte eine Sprecherin in Passau. Im Erzbistum Bamberg gibt es nach Angaben eines Sprechers zwar schon konkrete Überlegungen - "darüber entschieden werden soll aber erst nach der Herbstversammlung der DBK".

Im März hatten die deutschen Bischöfe bei der Frühjahrsvollversammlung in Mainz neue Leitlinien für Zahlungen an Betroffene von sexuellem Missbrauch beschlossen. Ein zentrales unabhängiges Gremium soll künftig die Höhe der Zahlungen festlegen. Die Details der Umsetzung sollen bis Herbst feststehen. Von Einmalzahlungen bis zu einer maximalen Höhe von 50 000 Euro war die Rede - in Einzelfällen auch mehr.

Das Bistum Regenburg hatte Anfang vergangener Woche mitgeteilt, Zahlungen für die Opfer sexuellen Missbrauchs auf bis zu eben jenen 50 000 Euro aufzustocken. Diese "Anerkennungsleistung" sei für Menschen gedacht, die als Minderjährige Opfer kirchlicher Mitarbeiter wurden, aber vor Gericht keine Chance mehr hätten, Schmerzensgeld oder Schadenersatz durchzusetzen - sei es, weil die Taten verjährt sind oder die Täter tot.

"Mir ist bewusst, dass auch die höhere Anerkennungsleistung das erlittene Unrecht nicht wiedergutmacht und dass das Leid nicht einfach verschwindet", erklärte Bischof Rudolf Voderholzer. "Ich verbinde diesen Schritt mit der Hoffnung, dass Betroffene dies als Anerkennung Ihres Leids sehen können und als ein Zeichen unserer Bereitschaft annehmen, nach unseren Möglichkeiten zu einer Heilung und Befriedung beizutragen."

Anfang Juni hatte bereits das Bistum Augsburg höhere Zahlungen an Missbrauchsopfer von bis zu 75 000 Euro öffentlich angekündigt. Er wolle der bundesweiten Regelung über die DBK nichts vorwegnehmen, sagte Bischof Bertram Meier damals zwar, genau das haben sein Bistum und das Regensburger aber getan.

"Ich wollte hier nicht länger zuwarten und die betroffenen Personen vertrösten", sagte Meier bei der Ankündigung der Zahlungen in seinem Bistum. Die Finanzierung im Bistum Augsburg soll ausdrücklich nicht aus Kirchensteuern erfolgen. Es werden "ausschließlich die Mittel des Bischöflichen Stuhls herangezogen". Auch in Regensburg sollen keine Kirchensteuern für die Zahlungen herangezogen werden, sondern Erträge, "die die Diözese mit ihren Anlagen erzielte".

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