Kirche - Mainz:Schmerzensgeld für Missbrauch: Hohe Zahlungen für Kirche

Bonn
Ein Kreuz ist auf einer Kirchturmspitze zu sehen. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Trier/Mainz/Speyer (dpa/lrs) - Die katholischen Bistümer in Rheinland-Pfalz und im Saarland stellen sich nach der Neuregelung der Anerkennungszahlungen für Missbrauchsopfer auf hohe Zahlungen ein. Das Bistum Speyer zum Beispiel rechnet damit, dass sich die Höhe der Leistungen auf insgesamt drei bis vier Millionen Euro erhöhen werde, wie Sprecher Markus Herr sagte. Bislang wurden dort rund 482 000 Euro an 55 Betroffene gezahlt. Nach einem Beschluss der deutschen Bischöfe vom September sollen Opfer sexuellen Missbrauchs künftig auf Antrag Ausgleichszahlungen von bis zu 50 000 Euro erhalten. Anträge können ab dem 1. Januar 2021 gestellt werden.

Die Höhe der Einmalzahlungen wird von einem unabhängigen Entscheidungsgremium individuell festgelegt: Das Gremium aus sieben Personen soll bis Ende des Jahres stehen, teilte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) in Bonn mit. Angestrebt werde eine "möglichst zeitnahe Bearbeitung" der Anträge. Für Betroffene, die zuvor bereits Leistungen in Anerkennung des Leids erhalten haben, gebe es ein verkürztes Verfahren: "Um die Gefahr der Retraumatisierung zu minimieren", hieß es.

Seit 2010 hat das Bistum Trier, das sich auch über Teile des Saarlandes erstreckt, 105 Anträge auf "finanzielle Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids" bewilligt und insgesamt 506 000 Euro (Stand September 2019) an Opfer gezahlt. Das sind im Schnitt rund 5000 Euro pro Person. Man gehe davon aus, dass ein Teil der Betroffenen erneut einen Antrag stellen werde, sagte Sprecherin Judith Rupp. Eine Prognose zur Höhe der weiteren Zahlungen sei derzeit "reine Spekulation", weil man nicht wisse, wie viele Anträge stellen und welche Summen zugesprochen würden.

Die notwendigen Summen würden aber entsprechend "vorgehalten" und stammten ausschließlich aus Mitteln des Bischöflichen Stuhls - also nicht aus der Kirchensteuer, teilte das Bistum Trier mit. Im Bistum Speyer kommt das Geld für Missbrauchsopfer aus dem Verkaufserlös des Bistumshauses St. Josef in Speyer, in dem zuletzt die Zentrale des Diözesan-Caritasverbandes untergebracht war. Das Haus gehöre zum Bischöflichen Stuhl, der über eigenes Vermögen verfüge.

Das Bistum Mainz begrüßt die Neuregelung zur Anerkennung des Leids als "transparentes und unabhängiges Verfahren". Das Gremium, das über die Zahlungen entscheide, werde mit Fachleuten aus Medizin, Recht, Psychologie und Pädagogik besetzt. Die Mitglieder dürften keine Mitarbeiter der katholischen Kirche sein. Das Gremium werde auch die Auszahlung der Summen anweisen: "Auf diesem Wege soll das Verfahren beschleunigt werden, was viele Betroffene angemahnt haben", sagte Bistumssprecher Tobias Blum.

Im Bistum Mainz sind bislang rund 60 Anträge auf Anerkennungszahlung für Opfer von sexuellem Missbrauch bewilligt und eine Summe von gesamt 346 000 Euro bezahlt worden. Der niedrigste Betrag habe bei 1000 Euro, der höchste bei 13 000 Euro gelegen. Zudem flossen bisher 123 000 Euro an Therapien. Wie hoch die Summe nach der neuen Ordnung sein werde, könne nicht abgeschätzt werden. Das Bistum Mainz habe bereits Mittel aus Kapitalerträgen im Wirtschaftsplan eingestellt, um Anerkennungszahlungen zu leisten.

Früher wurden diese Zahlungen unter anderem auch aus Kirchensteuermitteln geleistet, teilte das Mainzer Bistum mit. Mit der Neuorganisation der Aufarbeitung und Aufklärung 2018 sei ein eigenes Konto für Anerkennungszahlungen eingerichtet worden, das nicht über Kirchensteuermittel finanziert werde. Für die Leistung der Anerkennungszahlungen würden seitdem ausschließlich Kapitalerträge des Bistums Mainz verwendet, hieß es.

Im Bistum Limburg erfolgen die Zahlungen in Anerkennung von erlittenem Leid aus einem Sondervermögen der Diözese, wie Sprecher Stephan Schnelle sagte. Wie hoch die finanziellen Leistungen für Betroffene künftig sein werden, könne das Bistum zurzeit "nicht seriös" hochrechnen. Alle Betroffenen hätten die Möglichkeit, erneut einen Antrag zu stellen. "Die benötigten Mittel müssen und werden dann bereitgestellt", sagte er. In der Diözese wurden seit dem Jahr 2011 Zahlungen an insgesamt 26 Personen in Höhe von insgesamt 192 000 Euro geleistet.

Nach Angaben der DBK ist das neue unabhängige Gremium "frei darin, Leistungen festzulegen, die es für angemessen hält". Bundesweit seien bisher bis Anfang 2020 für rund 2200 Anträge auf Leistungen in Anerkennung des Leids Empfehlungen in Höhe von rund 10,3 Millionen Euro ausgesprochen worden. Die Empfehlungssummen reichten hierbei von 1000 Euro bis zu 15 000 Euro. Das sind im Durchschnitt um die 5000 Euro pro Antrag.

Die Opfer von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche hatten lange auf eine Neuregelung der Zahlungen gedrängt. Vielen sind die jetzt anvisierten Summen zu niedrig. Opferverbände hatten bis zu 400 000 Euro pro Fall gefordert.

Im Herbst 2018 hatte die katholische Kirche die sogenannte MHG-Studie und damit Zahlen zu sexuellem Missbrauch öffentlich gemacht. Demnach sind bundesweit in den Personalakten von 1946 bis 2014 insgesamt 1670 Kleriker wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger beschuldigt worden. Es gab 3677 Opfer. In Rheinland-Pfalz und im Saarland wurden Hunderte Kinder und Jugendliche missbraucht.

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