Kirche - Limburg an der Lahn:Dutzende Anträge von Missbrauchsopfern im Neu-Verfahren

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Mond hinter Kirchenkreuz. Foto: Peter Kneffel/dpa (Foto: dpa)

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Trier/Mainz/Speyer/Limburg (dpa/lrs) - Bei den katholischen Bistümern in Rheinland-Pfalz und im Saarland sind bereits Dutzende Anträge von Missbrauchsopfern auf höhere Anerkennungszahlungen eingegangen. Die deutschen Bischöfe hatten im September 2020 ein neues Verfahren beschlossen, bei dem Opfer sexuellen Missbrauchs Zahlungen von bis zu 50 000 Euro erhalten können. Anträge können seit dem 1. Januar gestellt werden - die Bistümer leiten diese dann an eine Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) weiter.

Im Bistum Speyer sind es bereits 39 Anträge. Darunter seien 36 Personen, die schon im vorherigen Verfahren beteiligt waren, teilte der Sprecher des Bistums in Speyer mit. Drei Anträge waren keine solcher Folgeanträge, sondern neue. Nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) werden beim zweiten Antrag bereits erhaltene Leistungen in Anerkennung des Leids angerechnet. Die Festlegung der Höhe der auszuzahlenden Beträge erfolge allein durch UKA.

Im Bistum Trier haben die zuständigen Ansprechpersonen bereits 35 Anträge gesichtet und weitergeleitet, sagte die Bistumssprecherin. Es handele sich ausschließlich um Zweitanträge, also Anträge von Personen, die bereits vorher Anträge gestellt hatten. Vom Bistum Mainz sind der UKA 19 Anträge im neuen Verfahren zugesandt worden. Davon seien 11 Folgeanträge, die übrigen neue. Eine Entscheidung liege dem Bistum noch nicht vor, sagte der Sprecher in Mainz.

Auch in Trier sind noch keine Entscheidungen bekanntgeworden. Nur in Speyer: "Wir haben die erste uns betreffende Entscheidung vor wenigen Tagen zur Kenntnisnahme erhalten und gehen aufgrund des Datums der Antragversendung davon aus, dass zur Zeit über diejenigen Fälle abschließend entschieden wird, die Anfang Januar bei der Kommission eingegangen sind", hieß es. Die UKA hat sieben Mitglieder, darunter Psychotherapeuten, Juristen und eine Rechtspsychologin.

Im Bistum Limburg sind seit Jahresbeginn bislang 14 Anträge eingegangen. Davon sind 13 Anträge Folgeanträge, einer ist neu, wie der Sprecher in Limburg sagte. In den Anträgen würden keine Summen benannt. Eine solche Angabe sei nicht vorgesehen. Zurzeit gebe es noch keine Entscheidungen zu den Anträgen aus dem Bistum Limburg.

Die Opfer von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche hatten lange auf eine Neuregelung der Zahlungen gedrängt. Vielen sind die jetzt anvisierten Summen zu niedrig. Opferverbände hatten bis zu 400 000 Euro pro Fall gefordert. Die einzelnen Bistümer stellen sich mit der Neuregelung auf hohe Zahlungen ein - teils in Millionenhöhe.

Im Herbst 2018 hatte die katholische Kirche die sogenannte MHG-Studie und damit Zahlen zu sexuellem Missbrauch öffentlich gemacht. Demnach sind bundesweit in den Personalakten von 1946 bis 2014 insgesamt 1670 Kleriker wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger beschuldigt worden. Es gab 3677 Opfer. In Rheinland-Pfalz und im Saarland wurden Hunderte Kinder und Jugendliche missbraucht.

Bundesweit seien bisher bis Anfang 2020 für rund 2200 Anträge auf Leistungen in Anerkennung des Leids Empfehlungen in Höhe von rund 10,3 Millionen Euro ausgesprochen worden. Neuere Zahlen liegen nicht vor. Die Empfehlungssummen reichten hierbei von 1000 Euro bis zu 15 000 Euro. Das sind im Durchschnitt um die 5000 Euro pro Antrag.

Nach einem Beschluss der deutschen Bischöfe vom September 2020 sollen Opfer sexuellen Missbrauchs künftig auf Antrag Ausgleichszahlungen von bis zu 50 000 Euro erhalten. Für Betroffene, die zuvor bereits Leistungen in Anerkennung des Leids erhalten haben, gebe es ein verkürztes Verfahren: "Damit die Gefahr von Retraumatisierungen minimiert wird", hieß es von der DBK.

© dpa-infocom, dpa:210306-99-711093/3

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