Kirche - Köln:Woelki meldete Missbrauchsvorwürfe nicht nach Rom

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Kardinal Rainer Maria Woelki. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Köln (dpa) - Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat im Jahr 2015 Missbrauchsvorwürfe gegen einen Pfarrer aus seinem Zuständigkeitsbereich nicht dem Vatikan in Rom gemeldet. Das bestätigte das Erzbistum am Donnerstag. Zur Begründung hieß es, der Gesundheitszustand des mittlerweile verstorbenen Geistlichen habe damals eine weitere Untersuchung des Falls verhindert. Der Bischof von Münster, Felix Genn, lässt nun prüfen, ob gegen Woelki kirchenrechtliche Untersuchungen aufgenommen werden sollen. Der "Kölner Stadt-Anzeiger" hatte zuerst über den Fall berichtet.

Nach Recherchen der Zeitung handelt es sich bei den Vorwürfen um eine Tat aus den späten 1970ern. Das Opfer, damals ein Junge im Kindergartenalter, habe den Missbrauch im Jahr 2010 beim Bistum angezeigt. Woelki habe von den Vorwürfen 2011 erfahren, als er noch Weihbischof war. 2014 wurde er Erzbischof von Köln. Nach Sichtung von Personalunterlagen habe er dann 2015 entschieden, dass den Vorwürfen gegen den 1929 geborenen Pfarrer Johannes O. nicht weiter nachgegangen, keine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet und der Fall auch nicht dem Apostolischen Stuhl in Rom gemeldet werde.

Das Erzbistum bestätigte den Vorgang. Es teilte mit, dass der Pfarrer "nicht vernehmungsfähig" gewesen sei. "Ein zweiter Schlaganfall und eine fortgeschrittene Demenz machten eine Konfrontation zur Aufklärung des Falles unmöglich. Das verhinderte auch eine kanonische Voruntersuchung, da der potenzielle Betroffene ausdrücklich nicht an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken wollte, sich nicht einmal eine Konfrontation von Pfarrer O. wünschte und auch andere Möglichkeiten zur Aufklärung, beispielsweise Zeugen, nicht vorhanden waren", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des Erzbistums. Mittlerweile sei der Pfarrer tot.

Ob das Folgen für Woelki haben könnte, muss nun zunächst der Münsteraner Bischof Genn prüfen. Als dienstältester Bischof der Kölner Kirchenprovinz sei Genn rechtlich zuständig, sagte sein Sprecher. Papst Franziskus habe 2019 dargelegt, wie vorzugehen sei, wenn ein Metropolit - in diesem Fall Woelki - mit derartigen Vorwürfen konfrontiert sei. Genn sei unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, eine kirchenrechtliche Untersuchung einzuleiten. Wie lange die entsprechende Prüfung dauern werde, könne er nicht sagen, sagte der Sprecher.

Die Aufarbeitung, wie das Erzbistum Köln mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen durch Priester umgegangen ist, sorgt seit geraumer Zeit für Schlagzeilen. Woelki hatte dazu ein Gutachten bei einer Münchner Kanzlei in Auftrag gegeben. Nachdem die Kanzlei das Gutachten fertiggestellt hatte, beschloss er aber, es doch nicht zu veröffentlichen. Dafür führte er rechtliche Bedenken an. An der Entscheidung gab es massive Kritik. Stattdessen beauftragte Woelki einen Kölner Strafrechtler mit einem neuen Gutachten. Es soll im März fertig werden. Das zurückgehaltene Gutachten soll danach "für interessierte Einzelpersonen, insbesondere Betroffene oder Journalisten" zugänglich gemacht werden.

Nach den Vorwürfen gegen ihn selbst im Zusammenhang mit dem Pfarrer O. erklärte Woelki am Donnerstag: "Der Auftrag der unabhängigen Untersuchung ist klar: Ohne Ansehen von Person und Amt werden alle Vorgänge im Umgang mit sexualisierter Gewalt der vergangenen Jahrzehnte aufgeklärt." Die Untersuchung lasse niemanden aus - "auch mich nicht".

Kirchenrechtler Bernhard Anuth sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", das Kirchenrecht habe Woelki in dem Fall des Priesters keinen Ermessensspielraum gelassen. "Zur Durchführung einer kanonischen Voruntersuchung war Woelki kirchenrechtlich ebenso verpflichtet wie zur Weiterleitung der Ergebnisse nach Rom, und sei dieses auch ergebnislos oder die Faktenlage noch so fragmentarisch."

Die Initiative "Wir sind Kirche" schrieb, wenn sich die Vorwürfen bestätigen sollten, "dann sind die hierfür Verantwortlichen in der Kölner Bistumsleitung zur Rechenschaft zu ziehen. Sie sollten ihre Ämter zur Verfügung stellen."

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