Kirche - Fulda:Missbrauchsopfer: Zahlungsentscheidung "führt in die Irre"

Deutschland
Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Fulda (dpa) - Die Opfer sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche haben die Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) zu Ausgleichszahlungen von bis zu 50 000 Euro kritisiert. "Nach zehn Jahren beschließen die Bischöfe, sich an staatlichem Recht zu orientieren. Damit geben Sie zu, dass die sogenannte "Anerkennungszahlung" von bis zu 5000 Euro in den letzten Jahren Unrecht war", erklärte der Sprecher der Initiative "Eckiger Tisch", Matthias Katsch, am Donnerstag in Fulda. In der Domstadt hatten sich die Bischöfe bei ihrer dreitägigen Herbstvollversammlung unter anderem über die Konsequenzen aus der sogenannten MHG-Studie zu sexuellem Missbrauch beraten.

Die Entscheidung der Bischöfe führe "in die Irre", denn es gehe nicht um den Ausgleich für aktuelle Taten, wie sie mit Schmerzensgeldtabellen staatlicher Gerichte erfolge, sondern es müsse um einen Ausgleich gehen für "jahrzehntelange systematische Vertuschung und Verdunkelung von Verbrechen an Kindern und Jugendlichen durch die Institution Kirche und die Folgen, die dies in den Biografien der Opfer hinterlassen hat", so die Initiative. "Deshalb fordern wir, die Empfehlungen der unabhängigen Kommission zu Sexuellem Missbrauch aus 2019, in denen Expertinnen und Experten Schmerzensgeldzahlungen zwischen 40 000 und 400 000 Euro empfohlen haben, zur Grundlage von Gesprächen zwischen Betroffenen und Bischöfen zu machen."

Zuvor hatte der DBK-Vorsitzende und Limburger Bischof Georg Bätzing bekanntgegeben, dass die Missbrauchsopfer künftig auf Antrag Ausgleichszahlungen von bis zu 50 000 Euro erhalten sollen. Dabei werde es sich um Einmalzahlungen handeln, die für jeden Betroffenen durch ein unabhängiges Entscheidungsgremium individuell festgelegt würden, sagte Bätzing. Zusätzlich könnten Betroffene Kosten für Therapie oder Paarberatung erstattet bekommen.

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