Kirche:Bistum Augsburg: Bis zu 75 000 Euro für Missbrauchsopfer

Bayern
Schatten von Händen einer erwachsenen Person und dem Kopf eines Kindes sind an einer Wand eines Zimmers zu sehen. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Augsburg (dpa/lby) - Seit geraumer Zeit ringen die katholischen Bischöfe in Deutschland um einen gemeinsamen Rahmen für Zahlungen an Menschen, die von Kirchenmännern missbraucht wurden. Jetzt prescht das Bistum Augsburg mit einer eigenen Regelung vor: Das Bistum zahlt bis zu 75 000 Euro für die Opfer sexuellen Missbrauchs.

Der ernannte Bischof Bertram Meier, dessen Weihe für den 6. Juni geplant ist, unterschrieb nach Bistumsangaben am Dienstag eine "Anerkennungs- und Unterstützungsordnung der Diözese Augsburg für Betroffene sexuellen Missbrauchs oder körperlicher Gewalt im kirchlichen Kontext". Damit kommt das Bistum einer geplanten, gemeinsamen Regelung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK) zuvor. "Ich wollte hier nicht länger zuwarten und die betroffenen Personen vertrösten", sagte Meier laut Mitteilung.

Er wolle der bundesweiten Regelung über die DBK nichts vorwegnehmen. "Aber mir war es wichtig, schon jetzt, also vor einer gemeinsamen Regelung dieser Frage der Anerkennungsleistungen auf Ebene der Bischofskonferenz rasch zu handeln und auf dem Gebiet unserer Diözese den Betroffenen eine Perspektive zu eröffnen, um die sie uns immer wieder gebeten haben", betonte Meier. "Mein Anliegen ist es, dass wir zu diesem Thema ein klares Signal setzen und Verantwortung zeigen."

Im März hatten die deutschen Bischöfe bei der Frühjahrsvollversammlung in Mainz neue Leitlinien für Zahlungen an Betroffene von sexuellem Missbrauch beschlossen. Ein zentrales unabhängiges Gremium soll künftig die Höhe der Zahlungen festlegen. Die Details der Umsetzung sollen bis Herbst feststehen. Von Einmalzahlungen bis zu einer maximalen Höhe von 50 000 Euro war die Rede - in Einzelfällen auch mehr.

Dahinter bleibt Augsburg nun zumindest bei den reinen Einmalzahlungen zurück. Die sollen - je nach Schwere des Falles - bis zu 25 000 Euro betragen. Auch eine monatliche Unterstützungszahlung bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 75 000 Euro sei möglich.

Bislang können Anträge für "Leistungen in Anerkennung des Leids" gestellt werden, eine Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) spricht dann eine Empfehlung zur Höhe der Leistung aus. Seit 2011 wurden nach Angaben der Bischofskonferenz Empfehlungen für etwas mehr als 2000 Menschen in Höhe von insgesamt 10,1 Millionen Euro ausgesprochen, also im Durchschnitt 5000 Euro. Opfervertreter fordern deutlich mehr.

Augsburg sei nach dem Erzbistum Freiburg erst das zweite Bistum in Deutschland, das nun konkrete Vorgaben für Zahlungen an Missbrauchsopfer hat, hieß es in der Bistumsmitteilung von Dienstag. Die Finanzierung soll ausdrücklich nicht aus Kirchensteuern erfolgen. Es werden "ausschließlich die Mittel des Bischöflichen Stuhls herangezogen".

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