Kirche - Berlin:Kirche: Im Gemeinderat kein "menschenfeindliches Verhalten"

Berlin (dpa/bb) - In der evangelischen Landeskirche dürfen in Zukunft Mitglieder bei "menschenfeindlichem Verhalten" nicht mehr den Gemeinderäten angehören. Laut einer jetzt beschlossenen Handreichung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist die Unterstützung rechtsgerichteter Gruppierungen ein Grund, um von der Gemeindeleitung ausgeschlossen zu werden. Als Beispiele wurden die Identitäre Bewegung, die Reichsbürger oder Parteien wie die NPD genannt.

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Berlin (dpa/bb) - In der evangelischen Landeskirche dürfen in Zukunft Mitglieder bei "menschenfeindlichem Verhalten" nicht mehr den Gemeinderäten angehören. Laut einer jetzt beschlossenen Handreichung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist die Unterstützung rechtsgerichteter Gruppierungen ein Grund, um von der Gemeindeleitung ausgeschlossen zu werden. Als Beispiele wurden die Identitäre Bewegung, die Reichsbürger oder Parteien wie die NPD genannt.

Im Fall der rechtspopulistischen AfD reichen Mitgliedschaft oder Unterstützung nicht aus, um die Wahl zum Gemeinderat zu unterbinden. Ähnlich ist es im Fall von Pegida oder der Brandenburger Initiative Zukunft Heimat. Bei regionalen asylfeindlichen Gruppen wie "Nein zum Heim in Guben", "Frankfurt/Oder wehrt sich" oder "Bürgerbündnis Havelland" handele es sich um rechtsextreme oder neonazistische Initiativen. Eine Unterstützung solcher Gruppen kann dazu führen, von der Wahl in den Gemeinderat ausgeschlossen zu werden.

Die Handreichung beschreibt das Verfahren, wie ein Gemeinderat bei Zweifel über einen Kandidaten oder Kandidatin entscheiden soll. Die dabei genannten Gruppierungen seien Beispiele für eine Entscheidung, erläuterte eine Sprecherin am Mittwoch. Als "menschenfeindlich" werden laut EKBO-Grundordnung Gruppen, Organisationen oder Parteien eingestuft, die Menschen etwa wegen ihrer Herkunft oder sexuellen Identität herabwürdigen oder bedrohen.

Der Gemeindekirchenrat setzt sich aus den gewählten Gemeindegliedern sowie den Pfarrerinnen und Pfarrern der jeweiligen Kirchengemeinde zusammen. Die nächsten Wahlen zu den Kirchengemeinderäten sind für den 3. November geplant.

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