Kindesmissbrauch auf Campingplatz in Lügde:Drängende Fragen an das Jugendamt

  • Über einen Zeitraum von zehn Jahren sollen mindestens 23 Kinder auf einem Campingplatz Opfer von sexuellen Übergriffen geworden sein. Zum Teil seien die Taten gefilmt und ins Netz gestellt worden.
  • Bei einem der Angeklagten handelt es sich um den Pflegevater eines betroffenen Mädchens.
  • Einen Hinweis auf möglichen Missbrauch aus dem Jahr 2016 sei das zuständige Jugendamt nicht nachgegangen. Warum?
  • Nach wie vor sind viele drängende Fragen unbeantwortet. Viele davon betreffen die Rolle der zuständigen Behörden.

Von Jana Stegemann

Am Tag danach sagt Sandra Lummitsch: "Der hat sich gut verkauft", was viel lapidarer klingt, als sie es meint. Sandra Lummitsch ist die Behördensprecherin, die die undankbare Aufgabe hat, die Fragen zum "Fall Lügde" zu beantworten. Es stellen sich viele Fragen, drängende Fragen. Am Mittwoch ist bekannt geworden, dass über einen Zeitraum von zehn Jahren mindestens 23 Kinder auf einem Campingplatz bei Lügde in Nordrhein-Westfalen missbraucht wurden, und weil der mutmaßliche Haupttäter Andreas V. im Januar 2017 noch Pflegevater eines damals sechsjährigen Mädchens geworden war, geht es nun auch um die Rolle des zuständigen Jugendamts. Wie konnte es passieren, dass ihm die Obhut über das Kind zugesprochen wurde?

Am Donnerstag bestätigte die Staatsanwaltschaft, ein Vater aus Bad Pyrmont habe im August 2016 bei der Polizei angezeigt, dass der tatverdächtige Dauercamper, der 56-jährige V., seine Töchter unsittlich berührt habe. Er bekam, so schrieb die Lippische Landeszeitung, damals von Jugendamt und Polizei die Zusicherung, dass "alles in Ordnung sei". Er solle vorsichtig sein mit seinen Äußerungen, da er auch wegen Rufmordes und übler Nachrede angezeigt werden könnte. Zu diesem Zeitpunkt soll das perfide Missbrauchssystem der drei tatverdächtigen Männer seit acht Jahren bestanden haben. Den zweiten Hinweis auf V. machte eine Jobcenter-Mitarbeiterin im November 2016, sie wandte sich an Polizei und Jugendamt. In beiden Fällen erfolgten zwar Überprüfungen durch Jugendamtsmitarbeiter, aber keine polizeilichen Ermittlungen. Und dass V. das sechsjährige Pflegekind dauerhaft in seine Obhut nahm, das habe die Mutter des Mädchens selbst vorgeschlagen, sagt Sprecherin Lummitsch. Die Kindsmutter und der Pflegevater kannten sich vom Campingplatz, sind aber nicht verwandt.

"Weder der Gesundheitszustand, die finanzielle Situation noch das erweiterte Führungszeugnis des Mannes gaben Grund zur Beanstandung", heißt es in einer Erklärung des Amtes. Entscheidend sei "die gute Bindung des Kindes zu dem Pflegevater, sein Einsatz für das Kind und erkennbare deutliche Verbesserungen des Entwicklungszustandes" gewesen, so Lummitsch.

Keine Hinweise auf Übergriffe

Auch dass der Mann seit 30 Jahren auf einem Campingplatz lebte, war kein Ausschlusskriterium. "Er hatte sich dort seinen Lebensmittelpunkt geschaffen, war beliebt und sozial eingebunden." Die Behausung auf der Parzelle habe einem "winterfesten Wochenendhaus" entsprochen, "das Kind hatte einen eigenen Schlafbereich, es gab eine Küche, eine Waschmöglichkeit". Man habe dem arbeitslosen Mann aber empfohlen, auf Dauer eine Wohnung zu suchen, was er auch tat.

Vier Stunden pro Woche besuchte eine vom Jugendamt bezahlte Familienhilfe V. und das Mädchen auf dem Campingplatz. Es habe keine Hinweise auf seelische oder sexuelle Auffälligkeiten gegeben. Die Ermittler teilten am Donnerstag mit, dass auch die heute achtjährige Pflegetochter zu den Opfern der Männer gehört. Sie lebt seit Ende 2018 in einer Bereitschaftspflegefamilie.

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