Kindesmissbrauch in Staufen:Acht Jahre Haft für zweiten Angeklagten

Missbrauchsfall Freiburg - Urteil im Prozess gegen Soldaten

Der wegen Kindesmissbrauchs Angeklagte Knut S. (links) vor dem Landgericht Freiburg.

(Foto: dpa)
  • Im Staufener Missbrauchsfall ist ein zweiter Angeklagter wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden.
  • Der 50-Jährige hat gestanden, einen heute Neunjährigen zweimal vergewaltigt, die Tat gefilmt und das Material anschließend verbreitet zu haben.
  • Der Junge soll von seiner Mutter und ihrem Lebensgefährten mehr als zwei Jahre lang für sexuellen Missbrauch im Internet angeboten worden sein.

Es ist das zweite Urteil, das im Missbrauchsfall von Staufen gefallen ist: acht Jahre, das hat das Landgericht Freiburg an diesem Mittwoch entschieden, muss Knut S. ins Gefängnis. Darüber hinaus muss er ein Schmerzensgeld von 12 500 Euro zahlen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 50-Jährige einen heute neunjährigen Jungen zweimal vergewaltigt, die Taten gefilmt und das kinderpornografische Material anschließend verbreitet hat. Für eine Sicherungsverwahrung fehle jedoch die rechtliche Grundlage, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert, die Verteidigung vier Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung.

Der psychiatrische Gutachter Hartmut Pleines hatte dem Angeklagten im Prozess eine "abnorme Sexualität" attestiert. Er müsse dauerhaft betreut werden. Allerdings sprach sich der Gutachter gegen eine Sicherungsverwahrung aus. Es bestehe zwar ein Rückfallrisiko, dass sei aber nicht so gravierend, dass eine derart harte Maßnahme gerechtfertigt sei. Der Angeklagte habe von der Justiz 2007 zwar einen Strafbefehl wegen des Besitzes von Kinderpornografie erhalten. An Kindern vergangen habe er sich aber vor den Taten in Staufen nicht. Für solche Ersttäter sei Sicherungsverwahrung nicht gedacht, sagte Pleines. Eine psychische Erkrankung gebe es aber nicht, der Mann sei voll schuldfähig.

Die Staatsanwaltschaft hatte zu Prozessbeginn von "besonders grausamen und menschenverachtenden Taten" gesprochen. Das Kind habe keine Chance gehabt, sich zu wehren. Es sei erniedrigt, gefesselt und auf besonders brutale Weise missbraucht worden. Eine Polizistin sagte vor Gericht aus, bei dem Angeklagten seien große Mengen kinderpornografischen Materials gefunden worden. Dabei gehe es auch um sexuellen Missbrauch von Babys, um Fesselungs- und Tötungsfantasien. Außerdem gebe es Hinweise, dass der Mann möglicherweise bereits früher Kinder missbraucht habe. Der Angeklagte, ein Bundeswehrsoldat, der nach seiner Festnahme vorläufig des Dienstes enthoben wurde, hatte die Taten an dem Neunjährigen im Laufe des Prozesses gestanden. Er habe der Mutter und ihrem Lebensgefährten Geld für den Missbrauch bezahlt. Sexuelle Gewalt an anderen Kindern bestritt Knut S. jedoch.

Die Verbrechen gegen das Kind haben selbst erfahrene Ermittler schockiert. Immerhin versagte etwa der Staatsanwältin die Stimme, als sie die Anklage verlas und die Taten im Detail beschreiben musste. Für Teile des Prozesses war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. So wurden die Plädoyers am Dienstag hinter verschlossenen Türen gehalten. Als Grund nannte das Gericht Persönlichkeitsrechte des Angeklagten.

Im Zentrum des Missbrauchsfalles stehen die 48-jährige Mutter des Kindes und ihr 39-jähriger Lebensgefährte. Mehr als zwei Jahre lang sollen sie das Kind fremden Männern zum Missbrauch angeboten haben. Die Kontakte wurden über das Darknet, den verborgenen Teil des Internets, angebahnt. Während der Lebensgefährte die Taten organisierte und den Jungen auch selbst etliche Male missbrauchte, soll die Mutter das Kind zu den Tatorten gebracht und ruhiggestellt haben. Insgesamt gibt es in den Fall acht Verdächtige: Neben der Mutter und ihrem Lebensgefährten, die sich vom 11. Juni an vor Gericht verantworten müssen, gibt es sechs Männer, die auf das Angebot im Darknet eingegangen sind. Zwei von ihnen sind nun verurteilt, vier weitere Prozesse stehen in den kommenden Monaten an. Die Staatsanwaltschaft hat sich entschieden, jeden der Männer einzeln anzuklagen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: