Kinderpornografie:Prozess gegen R. Kelly vor dem Aus

Zwar gibt es Beweisfotos, die den US-Popsänger beim Sex mit Minderjährigen zeigen - aber im Verfahren gegen ihn dürfen sie nicht verwendet werden.

Das Hauptbelastungsmaterial - Fotos, die den 37-Jährigen beim Sex mit einer Minderjährigen zeigen - darf auf Anordnung von Richter Dennis Maloney nicht in dem Verfahren verwendet werden.

Kinderpornografie: R. Kelly während einer Gerichtsverhadlung im Sommer 2002.

R. Kelly während einer Gerichtsverhadlung im Sommer 2002.

(Foto: Foto: AP)

Die Bilder waren von den Ermittlern illegal erworben worden und sind damit als Beweismittel untauglich. Maloney entsprach damit dem Antrag der Verteidigung.

Fahnder waren im Juni 2002 bei der Suche nach Drogen in Kellys Villa in Florida auf eine Digitalkamera mit den gespeicherten Bildern gestoßen. Sie beschlagnahmten die Kamera und übergaben sie der Staatsanwaltschaft. Kellys Anwälte beschuldigten die Ankläger jetzt, keine ausreichenden Verdachtsmomente für die Drogenrazzia gehabt zu haben und damit rechtswidrig vorgegangen zu sein.

Richter Maloney schloss sich dieser Auffassung an. Damit entfallen jetzt die zwölf Anklagepunkte gegen R. Kelly. Das Verfahren kann nur dann fortgesetzt werden, wenn die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt.

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