Süddeutsche Zeitung

Kindermord in Schweden:Gericht hält Deutsche für schuldig

Für das Gericht in Schweden steht fest: Eine Studentin aus Deutschland hat zwei kleine Kinder ermordet - und deren Mutter schwer verletzt.

Eine Studentin aus Hannover kommt wegen doppelten Kindesmordes entweder lebenslang in Haft oder dauerhaft in eine geschlossene Psychiatrie. Darauf legte sich das zuständige Gericht im schwedischen Västerås bereits vor der förmlichen Urteilsverkündung fest.

Es ordnete einen Tag nach den Schlussplädoyers von Anklage und Verteidigung eine umfassende rechtspsychiatrische Untersuchung der 32-Jährigen sowie eine Fortsetzung der Untersuchungshaft an.

Im Verfahren habe es "überzeugende Beweise" für die Täterschaft der Angeklagten gegeben, begründete die Kammer ihre einstimmige Entscheidung. Nach den in Schweden geltenden Regeln können umfassende psychiatrische Untersuchungen nur bei einem schon ausgesprochenen oder bevorstehenden Schuldspruch angeordnet werden. Damit ist der vom Verteidiger Per-Ingvar Ekblad beantragte Freispruch ausgeschlossen.

Die Geschichtsstudentin soll am 17. März aus Eifersucht einen drei Jahre alten Jungen und dessen ein Jahr alte Schwester in der Kleinstadt Arboga erschlagen haben. Die Mutter der Kinder, die mit dem Ex-Geliebten der Deutschen zusammenlebte, wurde bei der Bluttat schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag lebenslange Haft oder die dauerhafte Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie beantragt.

Die Studentin bestreitet beide Morde. "Wir werden gegen den Schuldspruch in jedem Fall Berufung einlegen", sagte Ekblad im Rundfunk. Er verwies darauf, dass es keinerlei technische Beweise, sondern ausschließlich eine Indizienkette als Basis für die Verurteilung gebe. Im Prozess konnte Staatsanwältin Frieda Gummesson weder DNS-Spuren der Angeklagten vom Tatort noch die Tatwaffe präsentieren.

Für den Nachweis der Täterschaft ausschlaggebend ist aus Sicht der Staatsanwältin das "eindeutig feststehende Tatmotiv"Eifersucht, Lügen der Angeklagten und der Umstand, dass sie in der Nähe des Tatortes von Zeugen gesehen worden war.

Die Geschichtsstudentin musste zugeben, dass sie sich am Tag der Mordtat in der Kleinstadt aufgehalten hatte. Sie will dort aber nur historische Ausgrabungsstätten besucht haben.

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dpa/gdo
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