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Kindermörder Marc Dutroux:Eine Anhörung, die Ängste weckt

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Marc Dutroux, Belgiens meistgehasster Verbrecher, hat seine vorzeitige Haftentlassung beantragt. Das erlaubt ihm das Gesetz, das verschafft ihm Aufmerksamkeit wie während seines Prozesses. Doch es dürfte sich kaum jemand finden, der die Verantwortung für einen möglichen Rückfall übernimmt.

Von Martin Winter, Brüssel

Wenn es sein Ziel war, Belgien wieder einmal in schwere Unruhe zu versetzen, dann hat Marc Dutroux das am Montag geschafft. Schon allein die Nachricht, dass der "meistgehasste Verbrecher" des Landes, wie er in einigen Zeitungen genannt wird, an diesem Tag vom Bewährungsgericht in Brüssel angehört wird, brachte ihn dahin, wo er schon während seines Prozesses gerne war: auf die Titelseiten und an die Spitze der Fernseh- und Rundfunknachrichten.

Dutroux war unter anderem deswegen verurteilt worden, weil er zwei junge Frauen vergewaltigt und ermordet hat und weil zwei von ihm in einem Keller gefangen gehaltene Mädchen verhungerten. Zwar glaubt in Belgien niemand ernsthaft daran, dass Dutroux jetzt freigesetzt wird. Aber alleine seine Anhörung weckt Ängste, dass damit eine Entwicklung in beginnt, an deren Ende jener Mann dann doch irgendwann frei kommt, den die Mehrheit der Belgier für immer weggeschlossen sehen will.

Kritiker: Mitschuld der Gerichte

Dass Dutroux darauf abzielt, Schritt für Schritt den Boden für eine spätere Freilassung zu bereiten, daran gibt es kaum einen Zweifel. In Belgien werden Erinnerungen wach, wie Dutroux sich 1992 nach nur sieben Jahren aus einer 13-jährigen Haftstrafe wegen Kindesmissbrauch herausgewunden hatte, in dem er dem Gefängnis und dem Bewährungsausschuss "Sand in die Augen gestreut" hatte, wie es in der Tageszeitung Le Soir heißt. Viele Belgier machen das damalige Versagen der Gerichte mitverantwortlich für die Mordserie der darauffolgenden Jahre.

Dass es Dutroux jetzt nur darum geht, öffentlich seinen Anspruch zu erheben, räumt selbst sein Anwalt Pierre Deutsch ein. Im belgischen Rundfunk sprach er von einem "symbolischen Schritt". Weder er noch sein Mandant werden darum mit irgendwelchen Illusionen in die Anhörung im Brüsseler Justizpalast gegangen sein, die am Montagnachmittag unter Ausschluss der Öffentlich und unter starken Sicherheitsvorkehrungen stattfand.

Dutroux Antrag, mit einer elektronischen Fußfessel an einen festzulegenden Ort entlassen zu werden, hat nach Ansicht aller Experten keinerlei Aussicht auf Erfolg. Das Gericht wird zwar wahrscheinlich erst in zwei Wochen darüber befinden. Aber jene, die ihn in der Haft beobachtet haben wie etwa sein Arzt sind sich weitgehend einig, dass eine Aussetzung der Haft gegenwärtig überhaupt nicht in Frage komme.

Symptome von "Verfolgungswahn"

So zeige Dutroux deutliche Symptome von "Verfolgungswahn", so der Arzt. Schon bei seinem Prozess hat er sich als Opfer einer Verschwörung von politisch einflussreichen Kreisen geriert, in denen die eigentlichen Täter zu suchen seien. Bis heute hat Dutroux sich auch weder bei den Opfern und ihren Familien entschuldigt noch Reue für seine Taten gezeigt.

Dass das Bewährungsgericht ihn dennoch anhört hat einen einfachen Grund: Nachdem er Ende April mit 16 Jahren ein Drittel seiner Strafe verbüßt haben wird, darf Dutroux laut Gesetz den Antrag stellen, die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. Kurz vorher über eine Hafterleichterung zu verhandeln ist durchaus üblich. Im Fall Durtroux ist diese Verhandlung aber aller Wahrscheinlichkeit nach sinnlos. Denn es dürfte sich kaum ein Verantwortlicher finden, der bei ihm die Gefahr eines Rückfalls vollkommen ausschließt. Das aber ist die entscheidende Voraussetzung für eine Aussetzung der Strafe.

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SZ vom 05.02.2013
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