Kinderheirat in Nigeria:14-Jähriger droht Todesstrafe wegen Mord an Ehemann

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  • In Nigeria droht einer 14-Jährigen die Todesstrafe, weil sie ihren 35 Jahre alten Ehemann umgebracht haben soll.
  • Der Fall sorgt vor allem im christlichen Süden des Landes für Empörung.

Staatsanwaltschaft fordert Todesstrafe für junges Mädchen

Wegen der Ermordung ihres Ehemanns nach einer mutmaßlichen Zwangsheirat droht einer 14-Jährigen in Nigeria die Todesstrafe. Sollte sich der Verdacht bestätigen, werde die Anklage die Höchststrafe fordern, sagte der ermittelnde Staatsanwalt vor einem Gericht in der Stadt Gezawa im Norden Nigerias.

Der Vorwurf: Mord mit Rattengift

Der 14-jährigen Wasila Tasi'u wird vorgeworfen, im April ihren 35 Jahre alten Ehemann zwei Wochen nach der Hochzeit umgebracht zu haben. Das Mädchen soll sich auf dem Markt Rattengift besorgt haben. Medienberichten zufolge vergiftete sie damit nicht nur ihren Ehemann, sondern auch mehrere seiner Freunde, die er zur Feier seiner Hochzeit eingeladen hatte. Insgesamt kamen demnach vier Menschen ums Leben.

Das Mädchen äußerte sich vor Gericht nicht zu den Vorwürfen. Der Richter stellte daraufhin fest, die Angeklagte plädiere auf nicht schuldig. Das Verfahren wurde auf den 26. November vertagt.

Fall löst Debatte über Zwangsverheiratung Minderjähriger aus

Der Fall sorgt landesweit für Aufsehen. Vor allem im mehrheitlich christlichen Süden Nigerias wird der Prozess gegen das Mädchen scharf kritisiert. Menschenrechtler fordern die Freilassung der 14-Jährigen, sie habe sich mit der Tötung ihres Ehemannes gegen Zwangsheirat und Vergewaltigung gewehrt. Die Familien des Mädchens und des getöteten Mannes bestreiten, dass die Ehe gegen den Willen der Jugendlichen vollzogen wurde.

Komplizierte Rechtslage

Die Zwangsverheiratung junger Mädchen mit deutlich älteren Männern ist vor allem in ländlichen Gegenden im mehrheitlich muslimischen Norden Nigerias ein großes Problem. Die Rechtslage ist kompliziert, denn in der Region trat im Jahr 2000 das islamische Recht der Scharia in Kraft, das nach Ansicht mancher Gelehrter die Heirat Minderjähriger erlaubt. Gleichzeitig gilt aber auch das nigerianische Bundesrecht, das diese verbietet.

Die Anwältin der Angeklagten betonte, für sie stehe das Problem der Zwangsheirat nicht im Vordergrund. Wasila dürfe wegen ihres Alters nicht wegen Mordes angeklagt werden, betonte sie. Die Anwältin verlangte, dass ihre Mandantin vor ein Jugendgericht gestellt wird. In Nigeria gelten Heranwachsende mit 17 Jahren als volljährig. In den zwölf nördlichen Bundesstaaten, wo das islamische Recht angewandt wird, können allerdings auch Jüngere als strafmündig betrachtet werden.

© Süddeutsche.de/AFP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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