Süddeutsche Zeitung

Kinder vom Balkon geworfen:Mutter war psychisch krank

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Sie wollte ihre Tabletten nicht mehr nehmen - ein Weigerung mit fatalen Folgen: Die Mutter aus Pforzheim, die ihre Kinder vom Balkon geworfen hat, war schizophren.

Die junge Frau, die am Mittwoch in Pforzheim ihre beiden Kinder vom Balkon warf und dann Selbstmord beging, hat nach Überzeugung der Ermittler unter schweren psychischen Störungen gelitten. "Wir gehen davon aus, dass ihre jahrelange psychische Krankheit die Ursache für das Unglück war", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag.

Die 27-Jährige hatte ihre zwei Monate und vier Jahre alten Kinder über die Brüstung geworfen und war dann selbst aus dem vierten Stockwerk in die Tiefe gesprungen. Dabei waren sie und ihr Baby ums Leben gekommen. Der vierjährige Junge überlebte schwer verletzt. Ein Fremdverschulden wird ausgeschlossen.

Zwar hinterließ die Mutter keinen Abschiedsbrief. Doch wurden in der Wohnung Schriftstücke mit medizinischen Diagnosen gefunden. "Sie litt demnach offenbar an paranoider Schizophrenie", sagte Oberstaatsanwalt Christoph Reichert. Bei dieser Krankheit leiden Betroffene vor allem an Halluzinationen und Wahnvorstellungen.

Kind außer Lebensgefahr

Die Frau sei bereits mehrfach wegen der Krankheit behandelt worden, die nach der Geburt ihres ersten Kindes auftrat. Nach der zweiten Schwangerschaft habe die 27-Jährige die Medikamente mehrere Male abgesetzt. Einen Tag vor der tragischen Tat habe sie sich geweigert, eine vom Arzt verschriebene Tablette einzunehmen.

Der vierjährige Sohn brach sich bei dem Aufprall unter anderem beide Beine, erlitt aber keine schweren inneren Verletzungen. "Er hatte Glück im Unglück", sagte Reichert. Der Junge sei vor dem Aufprall gegen den Blumenkasten eines Balkons im Erdgeschoss gestoßen. "Möglicherweise verdankt er diesem Umstand sein Leben."

Ein Augenzeuge hatte berichtet, dass die Frau am Mittwochmorgen zunächst den Säugling und dann das Kind vom Balkon warf. Der Vater der Kinder wurde am Donnerstag nur kurz von der Polizei vernommen. Er war während der Tat bei der Arbeit und nicht im Haus.

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