Kind von totem Mann:Spermien bleiben in der Klinik

Eine Frau, die sich mit dem Sperma ihres verstorbenen Mannes befruchten lassen wollte, hat eine Schlappe vor Gericht erlitten. Die Klinik, die ihr den tiefgefrorenen Samen verweigerte, muss ihn nicht herausgeben.

Traurige Wahrheit für eine junge Witwe, die gegen das Embryonenschutzgesetz vor Gericht gezogen ist: Die 28-jährige Mecklenburgerin, die ein Kind von ihrem verstorbenen Mann austragen will, darf die zu dessen Lebzeiten eingefrorenen Eizellen nicht nutzen. Das Landgericht Neubrandenburg untersagte dem Klinikum der Stadt die Herausgabe und wies damit die Klage der Frau ab.

Kind von totem Mann: Eine menschliche Eizelle wird in einem Speziallabor zu Demonstrationszwecken injiziert.

Eine menschliche Eizelle wird in einem Speziallabor zu Demonstrationszwecken injiziert.

(Foto: Foto: dpa)

Das Paar hatte im März 2008 für eine spätere Schwangerschaft eigene Samen und Eizellen zusammenführen und in der Klinik einfrieren lassen. Noch bevor die mit den Samen injizierten Eizellen in die Gebärmutter der Frau verpflanzt werden konnten, kam der Mann bei einem Verkehrsunfall ums Leben.

Trotz des weiter bestehenden Kinderwunsches der Witwe, lehnte die Klinik die Herausgabe der Eizellen unter Berufung auf das Embryonen-Schutzgesetz ab. Mit der Abweisung der Klage gab das Gericht der Klinik recht, da es sich mit der Injizierung der Spermien nicht um eine vollzogene Befruchtung handele. Dieses Vorkernstadium bleibe im eingefrorenen Zustand bestehen. Erst mit der Einpflanzung in die Gebärmutter beginne die Embryonalentwicklung, sagte Richter Michael Kücken.

Die Frau hatte auf die Herausgabe der Eizellen geklagt, um sie sich im Ausland einpflanzen zu lassen. Die Klinik blieb jedoch hart, da man sich mit der Beteiligung an verbotenen Handlungen strafbar mache, auch wenn diese im Ausland legal wären.

Ähnliche Fälle im Ausland genehmigt

Streit um das Sperma von Toten hat in den vergangenen Jahren immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. In anderen Ländern ist man weniger streng als in Deutschland: Im Jahr 2001 bekam eine Japanerin mit dem zuvor tiefgefrorenen Samen ihres toten Mannes ein Baby. Nach japanischen Medienangaben war der Vater zum Zeitpunkt der Geburt knapp zwei Jahre tot. Der Mann hatte sein Sperma in einer Privatklinik einfrieren lassen, weil er befürchtete, dass eine Krebstherapie seine Fruchtbarkeit vermindere.

Das Schicksal einer damals vier Jahre alten US-Amerikanerin, die nach dem Tod ihres Vaters gezeugt wurde, sorgte 1995 für Schlagzeilen. Die Sozialbehörde verweigerte ihr zunächst eine Waisenrente, schließlich wurde ihr aber finanzielle Unterstützung zugestanden. Ihr Vater hatte vor seinem Krebstod im Jahr 1990 eine Spermaspende in einer Samenbank deponieren lassen. Damit ließ sich seine Frau später künstlich befruchten.

Aus Tel Aviv ist ein Fall bekannt, in dem der Mann der Samenspende für den Zweck der künstlichen Befruchtung nicht zustimmen konnte. Seine 22-jährige Frau durfte nach einer Entscheidung des Bezirksgerichts nach dem Tod des 25-Jährigen Sperma entnehmen und sich damit befruchten lassen. Der Mann war an einem Verkehrsunfall gestorben.

Nach dem Herztod ihres Ehemanns während der Flitterwochen im Jahr 1999 ließ auch eine Spanierin dem Toten in Buenos Aires eine Samenprobe entnehmen. Nach Medienberichten setzte sich die 30-Jährige wenige Stunden nach dem Tod ihres Mannes mit dem spanischen Konsulat und einem argentinischen Richter in Verbindung, der die außergewöhnliche Operation genehmigte.

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