Kiel:Prozess gegen Heikendorfer Panzer-Besitzer nicht vor Herbst

Ein „Panther“-Kampfpanzer wird zum Abtransport vorbereitet. (Foto: picture alliance/dpa/Archivbild)

Der Besitzer eines Wehrmachtpanzers aus dem Kieler Vorort Heikendorf muss sich frühestens im Herbst vor dem Kieler Landgericht verantworten. Ein genauer Termin...

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Kiel (dpa/lno) - Der Besitzer eines Wehrmachtpanzers aus dem Kieler Vorort Heikendorf muss sich frühestens im Herbst vor dem Kieler Landgericht verantworten. Ein genauer Termin stehe noch nicht fest, sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Die Kieler Staatsanwaltschaft hatte bereits 2017 gegen den mittlerweile 83 Jahre alten Eigentümer des Panzers Anklage wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und verschiedener waffenrechtlicher Verstöße erhoben.

In der Villa des Mannes in Heikendorf (Kreis Plön) war im Juli 2015 unter anderem ein alter Kampfpanzer vom Typ „Panther“ aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden worden. Zudem besaß der Mann ein 8,8-Zentimeter-Flakgeschütz, einen Torpedo, einen Mörser, Maschinen- und Sturmgewehre, halb- und vollautomatische Pistolen sowie mehr als 1000 Schuss Munition.

Im Kern geht es um die Frage, ob der im Sommer 2015 unter hohem Aufwand sichergestellte Panzer noch als Kriegsgerät funktionsfähig war. Dazu hat das Landgericht drei Gutachten in Auftrag gegeben, von denen bislang erst eins vorliegt. Der Panzer selbst wird seit Jahren auf einem Bundesgelände verwahrt. Die Kosten dafür lägen bei etwa 500 Euro pro Monat, sagte der Gerichtssprecher. Im Falle einer Verurteilung müsste der Eigentümer die Kosten dafür tragen.

Der Anwalt des Panzerbesitzers, Gerald Goecke, erklärte, „dass die Kammer die erhobene Anklage bisher nicht zugelassen, das Hauptverfahren mithin noch nicht eröffnet hat“. Ergebnisse von Gutachten stünden noch aus. „Nach Auffassung der Verteidigung handelt es sich bei den Anklagegegenständen um entmilitarisierte historisch-museale Objekte, die nicht die Tatbestandsmerkmale einer Kriegswaffe erfüllen“, erläuterte Goecke.

Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz werden mit mindestens einem Jahr und maximal fünf Jahren Gefängnis geahndet.

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