Stuttgart/Kiel (dpa/lno) - Bei einem Vergleich der Steuerbelastung aus der Grundsteuer liegt Schleswig-Holstein im Bundesländervergleich im Mittelfeld. Sie lag im Jahr 2021 bei durchschnittlich 162 Euro pro Kopf, nach 158 Euro im Jahr zuvor, wie aus einer am Freitag verbreiteten Studie der Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY) hervorgeht. Deutschlandweit lag der Wert bei 175 (172) Euro, am höchsten war die Belastung in den Flächenländern in Nordrhein-Westfalen mit 216 (212), am niedrigsten in Brandenburg mit 110 (108) Euro.
Beim Vergleich der durchschnittlichen Hebesätze der Grundsteuer B, die auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben und von Eigentümern bezahlt beziehungsweise auf Mieter umgelegt wird, liegt der Norden bei einem durchschnittlichen Wert von 343. Im Vergleich der 13 Flächenländer war das der letzte Rang. Auch hier lag Nordrhein-Westfalen (551) an der Spitze.
Keine Grundsteuer müssen die Bürger bundesweit in 16 Kommunen zahlen, davon liegen alleine acht in Schleswig-Holstein, mehr als in jedem anderen Bundesland. Dabei handelt es sich allerdings um sehr kleine Gemeinden: Friedrichsgabekoog, Hedwigenkoog, Hillgroven, Oesterwurth, Strübbel und Wesselburener Deichhausen (alle Kreis Dithmarschen) sowie Norderfriedrichskoog und Südermarsch (beide Kreis Nordfriesland).
Grundsätzlich kommt EY zu dem Schluss, dass der Milliardenüberschuss bei den Kommunen vergangenes Jahr zu weniger Erhöhungen bei der Grundsteuer geführt hat als in den Vorjahren. Demnach erhöhten 8,3 Prozent der deutschen Kommunen 2021 ihren Grundsteuer-Hebesatz. Niedriger hatte der Anteil zuletzt 2009 gelegen. In Schleswig-Holstein waren es allerdings 15,8 Prozent, so viele wie mit Ausnahme des Saarlandes in keinem anderen Bundesland.
Wie sich die Grundsteuerreform, in deren Zuge derzeit Millionen von Hauseigentümern Angaben ans Finanzamt übermitteln müssen, auf die Hebesätze auswirkt, sei noch ungewiss, hieß es weiter von EY. Erst ab dem 1. Januar 2025 gälten dann die neu ermittelten Beträge. „So lange ist ungewiss, wie sich die bevorstehende Grundsteuerreform auf die Einnahmesituation der einzelnen Kommunen auswirken wird, auch wenn der politische Konsens besteht, dass es insgesamt nicht zu einer gravierenden Mehrbelastung der Bürger kommen soll“, betonte EY-Partner Matthias Schneider.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bislang geltende Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt und damit eine gesetzliche Neuregelung notwendig gemacht. Die Bundesregierung hatte ein neues, wertorientiertes Gesetz beschlossen, den Ländern aber über eine Öffnungsklausel eigene Regelungen ermöglicht. Anders als zum Beispiel Hamburg hatte Schleswig-Holstein aber beschlossen, dem Bundesmodell für die neue Grundsteuer zu folgen.
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