Das "Hansebad" im niederländischen Zwolle verweigert Medienberichten zufolge muslimischen Frauen im sogenannten Burkini den Zutritt zu normalen Öffnungszeiten. Andere Besucher sähen die Ganz-Körper-Schwimmbekleidung nicht gerne, erklärte der Direktor der Presse.
Ein Burkini ist der erste Badeanzug, der von muslimischen Frauen getragen werden kann. Die Wortschöpfung entstand aus den Begriffen Burka und Bikini. Bis auf Füße, Hände und Gesicht bleiben alle Körperteile bedeckt, wie es der Koran vorschreibt.
Auch die zum Islam konvertierte Niederländerin Liselotte Buitelaar hatte sich einen Burkini schneidern lassen, um ihren zweijährigen Sohn ins Schwimmbad zu begleiten.
Wie die Online-Ausgabe des Südkurier berichtete, hätten sich daraufhin mehrere Badegäste über die Bekleidung der Muslimin beschwert und damit gedroht, das Schwimmbad nicht mehr zu besuchen, wenn andere Badegäste im Burkini dort erscheinen würden. Daraufhin sei die Schwimmbad-Direktion eingeschritten, so das Online-Portal.
"Wir haben auf die Klagen vieler unserer Schwimmgäste reagiert und Frau Buitelaar nahegelegt, nicht mehr zu den gängigen Öffnungszeiten zum Schwimmen zu kommen", so Direktor Hans Meijer. Mit Diskriminierung habe das nichts zu tun, "sondern etwas mit der Finanzierung unsers Schwimmbades". Man könne es sich nicht leisten, "dass unsere Stammschwimmer wegbleiben, nur weil sie sich am Anblick der Burkini-Trägerin stören", sagt Meijer.
Der Direktor des Schwimmbades wies darauf hin, dass es auf Wunsch einzelner Gruppen gesonderte Öffnungszeite gebe - etwa für Menschen mit Migrationshintergrund, Übergewichtige, Parkinson-Kranke oder Nacktschwimmer. Die Muslimin solle wie andere von diesen Sonderschwimmzeiten Gebrauch machen und eine Öffnungszeit für muslimische Frauen anfragen.
Aber auch außerhalb der Schwimmhallen werden Frauen in Burka auf Widerstand stoßen: Die Haager Regierung beschloss kürzlich ein weitgehendes Burka-Verbot in der Öffentlichkeit. Angestellte im öffentlichen Dienst, Beamte und Lehrerinnen dürfen in den Niederlanden künftig keine das Gesicht verhüllenden Kleidungsstücke mehr tragen. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln sind sie künftig verboten.