KarlsruheUrteile im zweiten Ballstädt-Prozess rechtskräftig

„Nationalismus ist keine Alternative!“ steht auf einem Transparent während einer Kundgebung.
„Nationalismus ist keine Alternative!“ steht auf einem Transparent während einer Kundgebung. Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Die im zweiten Ballstädt-Prozess wegen des Überfalls auf eine Kirmesgesellschaft verhängten Bewährungsstrafen haben Bestand. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe...

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Karlsruhe/Erfurt (dpa/th) – Die im zweiten Ballstädt-Prozess wegen des Überfalls auf eine Kirmesgesellschaft verhängten Bewährungsstrafen haben Bestand. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf nach eigenen Angaben vom Montag die Revision dreier Angeklagter. Damit ist auch deren Verurteilung rechtskräftig.

Das Landgericht Erfurt hatte es im vergangenen Jahr als erwiesen angesehen, dass die neun Verurteilten im Februar 2014 eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt (Landkreis Gotha) brutal überfallen hatten. Dafür wurden sie im Zuge eines umstrittenen Deals zu Bewährungsstrafen von einem Jahr beziehungsweise einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Sie wurden der rechtsextremen Szene zugeordnet und hatten die Tat vor Gericht gestanden.

Das erste Urteil in dem Verfahren war vom Bundesgerichtshof noch gekippt worden. Um den zweiten Prozess abzukürzen, hat das Landgericht den Angeklagten auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen im Gegenzug zu den von ihnen abgelegten Geständnissen angeboten.

Die Linke-Landtagsfraktion begrüßte zwar, „dass acht Jahre nach dem Überfall von Neonazis auf die Kirmes-Gesellschaft in Ballstädt endlich Rechtsfrieden herrscht“. Unerträglich bleibe jedoch, dass die Täter letztlich mit Bewährungsstrafen davongekommen seien - die Opfer deswegen teils weiter mit den Angreifern im Ort konfrontiert seien, und die Thüringer Justiz „die milden Urteile ausgehandelt“ habe.

© dpa-infocom, dpa:220228-99-321373/4

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