Künstliche Befruchtung:Der Gynäkologe, der 250 Nachkommen gezeugt haben soll

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Hunderte Frauen verließen sich bei ihrer künstlichen Befruchtung auf Jan Karbaat. Der Gynäkologe soll Eizellen mit seinen Spermien befruchtet haben. (Foto: imago)

Der Fortpflanzungsmediziner Jan Karbaat hat seinen Samen bei Dutzenden, möglicherweise Hunderten Befruchtungen eingesetzt. Seine potentiellen Nachkommen wollen nun Gewissheit erklagen.

Von Thomas Kirchner, Rotterdam

Esther sitzt für ihren Sohn hier. Die Frage, wer sein Vater sei, beschäftige ihn seit seinem zehnten Lebensjahr, erzählt sie am Dienstag in einem Gerichtssaal in Rotterdam. Er habe darüber einen Burnout erlitten und sei nicht weit gekommen in der Schule. "Und er sagt: 'Ein Brathühnchen hat mehr Rechte als ich'." Dann kann Esther ihre Tränen nicht mehr zurückhalten. So ergeht es auch Nathalie, als sie aus ihrem Leben berichtet. Sie ist 38, leidet unter Bindungsangst und schwerem Rheumatismus, hat zwei neue Hüften, Knie und Schultern. Eine Erbkrankheit. Wie geht es damit weiter? Und vor allem: Von wem hat sie das? "50 Prozent meiner DNA sind weg, weil meine Mutter einem Arzt vertraut hat, der sich als nicht vertrauenswürdig herausstellte", sagt Nathalie.

Sie und Esthers Sohn gehören mit großer Wahrscheinlichkeit zu den vielen, vielen Kindern von Jan Karbaat. Jahrelang soll der bekannte und erfolgreiche niederländische Fortpflanzungsmediziner bei künstlichen Befruchtungen auch seinen eigenen Samen eingesetzt haben. Dutzende, ja Hunderte Menschen könnten von ihm abstammen. Er selbst hat das bis zu seinem Tod im April 2017 nie zugegeben, nannte den Gedanken "verrückt", er habe schließlich seit Langem keine Prostata mehr. Einem DNA-Abgleich verweigerte er sich. Es ist also bisher nur ein Verdacht.

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Ein dringender allerdings. 47 Menschen haben ihr Erbgut mit dem eines gesetzlichen Sohns sowie einer Nichte Karbaats abgeglichen und wissen daher mit ziemlicher Sicherheit, dass der Arzt ihr Vater ist. Manche von ihnen sehen einander auch recht ähnlich: breiter Mund, große Hände, hohe Stirn und eher kleine Augen. Aber endgültige Klarheit haben sie nicht. Und die fordern sie jetzt ein. "Ich will wissen, wer mein Vater ist", sagt Joey Hoofdman vor Gericht. "Ich kann und will nicht länger warten. Es ist etwas so Fundamentales und Dringendes. Es beschäftigt mich Tag und Nacht, es hindert mich daran, sozial zu funktionieren."

Einen ersten Erfolg feierten die Kläger im vergangenen Jahr. Nach Karbaats Tod hatten Ermittler im Haus des Arztes 27 persönliche Gegenstände wie Zahnbürste, Stützstrümpfe, Brille und Nasenhaarschneider konfisziert, um ein DNA-Profil erstellen zu können. Das Gericht entschied in einem Eilverfahren, dass die Gegenstände für eine spätere Abklärung aufbewahrt werden müssten. Seither lagern sie in einem Tresor. Nun muss entschieden werden, ob tatsächlich ein Abgleich gemacht werden darf.

Karbaat galt als Koryphäe. Bereits in den 1950er-Jahren experimentierte er nach eigenen Angaben mit künstlichen Befruchtungen, später gründete er eine eigene Klinik namens Bijdorp in Barendrecht. 1995 gab er bekannt, mit seiner Samenbank 40 000 Kinderwünsche erfüllt zu haben. Karbaat exportierte Samen in die Welt, in die USA, die Türkei, die Schweiz, nach Großbritannien, Dänemark und auch nach Deutschland. 2009 kam der Verdacht auf. Die Behörden hatten Bijdorp geschlossen, nachdem die Klinik bei einer Inspektion durchgefallen war. Ungeheuerliches kam ans Licht.

Jeder Mensch wolle wissen, woher er kommt, das sei ein fundamentales Menschenrecht, sagt der Klägeranwalt vor Gericht

So enthielten die extrem nachlässig geführten Unterlagen oft falsche Angaben zu Aussehen oder Beruf des Spenders. Und anders als versprochen, hatten manche Frauen für eine zweite Schwangerschaft das Sperma eines anderen Spenders erhalten; vermeintliche Brüder oder Schwestern waren nur noch Halbgeschwister. Karbaat überprüfte offenbar selten, ob die Spender Erbkrankheiten hatten, und manchmal vermischte er sogar das Sperma mehrerer Männer. Dies erhöhe die Chancen auf eine erfolgreiche Befruchtung, sagte er später. Die Spermien schwämmen schneller, wenn sie Konkurrenz hätten. Informationen über die Spender habe er nur aus Freundlichkeit weitergegeben. Tatsächlich war er dazu nicht verpflichtet: Erst seit 2004 haben Kinder, die aus einer künstlichen Befruchtung hervorgingen, in den Niederlanden einen Anspruch darauf, zu erfahren, wer den Samen spendete.

Jeder Mensch wolle wissen, woher er kommt, das sei ein fundamentales Menschenrecht, sagt der Klägeranwalt vor Gericht, zufällig sei dieser Tag der Internationale Tag der Kinderrechte. Seine Mandanten hätten "Identitätsprobleme", wüssten nichts über mögliche Erbkrankheiten und liefen Gefahr, mit einem Verwandten eine Liebesbeziehung zu beginnen. "Das erhöht das Risiko genetischer Abweichungen, auch für ihre Kinder." Nach Schätzungen könnte Karbaat mehr als 250 Nachkommen gezeugt haben.

Karbaats Witwe und seine Familie verweigern sich einer Mitarbeit und wollen den DNA-Abgleich verhindern. Ihre Anwältin bestreitet vor Gericht, dass Karbaat der Spender war. Dafür gebe es keinen Beweis, "ein paar äußerliche Kennzeichen" reichten nicht. Der Schutz der Privatsphäre Karbaats wiege schwerer als die Belange der Spenderkinder. Außerdem müsse die gesetzlich garantierte Anonymität der Spender vor 2004 gewahrt werden, sagt die Verteidigerin. Vor diesem Zeitpunkt künstlich gezeugte Kinder hätten kein Recht auf Auskunft über ihre Abstammung.

Das Verfahren hat grundsätzlichen Charakter, schließlich kommt es häufiger vor, dass ein Spender Dutzende oder Hunderte Nachkommen zeugt. Ties van der Meer von der Stiftung Donorkind, die den Prozess begleitet, erwartet aber keine dauerhafte Klärung für Betroffene, die vor 2004 gezeugt wurden. Dafür sei der Fall zu speziell, weil Karbaat auch Arzt war.

Viele der Kinder Karbaats wissen inzwischen voneinander, einige von ihnen treffen sich in regelmäßigen Abständen, gehen essen, lernen sich besser kennen. Sie bilden eine Art neue Familie. "Was uns fehlt", sagt Joey, "ist die letzte Sicherheit."

Das Urteil soll am 13. Februar fallen.

© SZ vom 21.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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