Süddeutsche Zeitung

Nordrhein-Westfalen:Flasche verletzt Kleinkind schwer: 31-Jähriger räumt Wurf ein

  • Ein 31-jähriger Mann soll am Freitag im westfälischen Kamen aus einem vorbeifahrenden Zug eine Whiskyflasche geworfen und damit ein zweijähriges Mädchen schwer verletzt haben.
  • Der Tatverdächtige hat sich auf der Rückfahrt der Polizei gestellt. Nach seiner Vernehmung wurde der Mann entlassen. Zunächst gab er an, es habe sich um einen Versehen gehandelt.
  • Am Montag hat sich der 31-Jährige erneut an die Polizei gewendet und angegeben, alkoholisiert gewesen zu sein und die Flasche unachtsam aus dem Fenster geworfen zu haben.
  • Das Kleinkind wurde operiert und ist außer Lebensgefahr.

Nachdem am Freitag im nordrhein-westfälischen Kamen ein Kleinkind durch eine umherfliegende Flasche schwer verletzt wurde, hat der Mann sich auf der Rückfahrt der Polizei gestellt. Zunächst bestritt er allerdings eine Absicht. Laut Polizeiangaben wollte der 31-jährige bei ersten Angaben die Flasche nicht geworfen haben, sondern habe in seiner Vernehmung von einem Versehen gesprochen. Demnach stand die Flasche in einem Zugabteil am Fenster und flog hinaus, als er an einem danebenliegenden Koffer hantierte. Die Ermittler schalteten einen Gutachter ein, um den Ablauf überprüfen zu können. Der mutmaßliche Täter wurde nach einer Vernehmung entlassen worden.

Der 31-Jährige habe sich dann am Montag erneut an die Polizei gewendet, teilten die Beamten in Nordrhein-Westfalen mit. Dieses Mal habe er angegeben, alkoholisiert gewesen zu sein und die Flasche unachtsam aus dem Fenster geworfen zu haben. Dass der zügig fahrende Zug sich in diesem Moment in Höhe eines Bahnhofs befunden habe, sei ihm nicht bewusst gewesen.

Das kleine Mädchen wurde am späten Freitagvormittag plötzlich von einer Flasche getroffen, als der Vater mit dem Kleinkind auf dem Arm die Treppen zum Bahnsteig hinaufging. Rettungskräfte brachten es ins Krankenhaus. Das Kleinkind ist nach einer OP außer Lebensgefahr. Die Flasche flog nach ersten Erkenntnissen der Polizei aus einem Partyzug, der gerade den Bahnhof in Kamen durchfahren hatte.

Auch die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Flasche aus dem Zug geworfen wurde, allerdings nicht gezielt auf einen Menschen. "Wir haben keinen Anhaltspunkt für ein gezieltes Werfen", erläuterte Henner Kruse, der Sprecher der Dortmunder Staatsanwaltschaft. Die Behörden ermitteln in dem Fall wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Die Polizei sprach am Sonntag von einem immensen Ermittlungsaufwand, zu dem die Zeugenbefragung gehöre. Sie verwies auf die große Zahl von etwa 500 Personen im Zug. Auch Lautsprecherdurchsagen habe es gegeben.

Der Partyzug fuhr am Freitag zunächst weiter, im etwa 65 Kilometer entfernten Greven wurde er gestoppt. Die Bundespolizei rückte mit einem Großaufgebot mit Beamten aus dem Münsterland, dem Ruhrgebiet und dem Rheinland an. Dutzende Polizisten nahmen die Personalien der Reisenden des Partyzuges auf. Die Passagiere verhielten sich dabei sehr kooperativ, wie ein Sprecher der Bundespolizei schilderte.

Unter den Mitreisenden habe der Vorfall eine große Solidarität für das verletzte Mädchen und seine Familie ausgelöst

Der Veranstalter Müller-Touristik will die Behörden bei der Aufklärung unterstützen. "Die ermittelnden Behörden haben unsere volle Unterstützung und erhalten von uns alle Informationen, die sie benötigen", erklärte der Geschäftsführer in Münster, Bernd Niemeyer, in einer schriftlichen Stellungnahme am Samstag. Das Unternehmen verurteile die Tat zutiefst und wünsche dem Mädchen eine baldige und vollkommene Genesung.

Unter den Mitreisenden habe der Vorfall eine große Solidarität für das verletzte Mädchen und seine Familie ausgelöst, berichtete Niemeyer. "Auf der Rückreise haben sie eine Spendenaktion gestartet und haben noch im Zug eine vierstellige Summe zusammengetragen", sagte Niemeyer. Das gesammelte Geld werde man nun aufstocken und möglichst bald an die Familie weiterleiten.

An Bord des Partyzugs, der am Freitag in Köln mit rund 500 Personen gestartet sei und Norddeich Mole als Ziel gehabt habe, sind nach Angaben des Veranstalters verschiedene einzelne Gruppen gewesen. Getränke an Bord würden in Pfandbechern ausgegeben. Grundsätzlich sei das Mitbringen von Getränken und Speisen nicht untersagt. "Ein Recht zur Taschenkontrolle haben wir als Reiseveranstalter nicht." Einige Fenster könnten - wie auch in alten Intercity-Zügen - während der Fahrt geöffnet werden.

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