Kriminalität:Der Kirschen-Krimi vom Kaiserstuhl

Ernte der Kirschen im Alten Land

Die Polizei geht davon aus, dass die Kirschdiebe vom Kaiserstuhl landwirtschaftliche Kenntnisse hatten - die Bäume seien professionell abgeerntet worden.

(Foto: Daniel Bockwoldt/picture alliance/dpa)

Der neueste Fall von Naturalienklau: In Südbaden sind 900 Kilo Steinobst über Nacht vom Baum verschwunden. Diebe haben auch schon Kartoffel- und Spargelfelder leer geräumt, selbst Heuballen und Bienenvölker sind nicht sicher. Was wohl aus der Beute wird?

Von Titus Arnu

Für eine Schwarzwälder Kirschtorte braucht man etwa 300 Gramm eingelegte Kirschen. Aus einem Kilo Kirschen kann man fünf bis sechs Gläser Marmelade kochen. Zehn Kilo Früchte sind nötig, um einen Liter Kirschschnaps zu destillieren. Aber was stellt man mit 900 Kilo Kirschen an? Unbekannte haben am Kaiserstuhl bei Freiburg diese knackige Menge Steinobst geklaut. Der Fall verursacht ziemliches Bauchweh bei den Betroffenen.

Obstdiebe ernteten in den vergangenen Tagen eine Plantage nahe dem Ort Riegel ab. Der Besitzer erstattete Anzeige. "Wir gehen davon aus, dass die Täter landwirtschaftliche Kenntnisse und entsprechende Ausrüstung hatten", sagt Michael Schorr, Sprecher des Polizeipräsidiums Freiburg. Laut Polizei wurden die Kirschen wohl auf professionelle Weise geerntet. Die Diebe haben mutmaßlich Planen ausgelegt, die Bäume mit den reifen Kirschen geschüttelt und diese per Lieferwagen abtransportiert. Ein großer Kirschbaum kann bis zu 300 Kilo Früchte tragen. Die Polizei schätzt den Sachschaden auf 5000 Euro.

Landwirtschaftliche Diebstähle passieren im Südwesten Deutschlands immer wieder. Die Kirschenkriminalität ist nur das aktuellste Beispiel. Organisierte Obst- und Gemüseräuber stechen illegal Spargel, räumen Kartoffelacker leer, ernten wertvolle Trauben in Weinbergen ab und pflücken zentnerweise Erdbeeren. In Ettenheim wurden 50 Rebstöcke samt Eisenstangen gestohlen, in Hirschberg bei Heidelberg haben Unbekannte ein Artischockenfeld geplündert. "Selbst Strohballen werden von den Wiesen gestohlen", sagt Polizeisprecher Schorr, "letztes Jahr gab es den Fall, dass mehrere Bienenstöcke samt den darin befindlichen Völkern verschwanden." Unter das Völkerrecht fällt so etwas nicht, aber die Entwendung von Obst, Gemüse und Bienen ist ganz klar Diebstahl.

Obstdiebstahl ist ein uraltes Thema, siehe Adam und Eva

Obstklau ist seit Urzeiten ein ernsthaftes Problem, aus Gründen. Die erste Ansage Gottes an die Menschen war ein Früchte-Tabu: "Von allen Bäumen des Gartens darfst du essen, doch vom Baum der Erkenntnis von Gut und Böse darfst du nicht essen" (Gen 1,16-17). Zum Thema Mundraub steht in der Bibel: "Wenn du in den Weinberg eines andern kommst, darfst du so viel Trauben essen, wie du magst, bis du satt bist, nur darfst du nichts in ein Gefäß tun" (Deuteronomium 23,25). Mundraub galt in Deutschland bis 1975 als eigener Straftatbestand. Die "Entwendung oder Unterschlagung von Nahrungs- oder Genussmitteln in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verbrauch" wurde mit einer Geldstrafe bis 500 Mark oder Freiheitsentzug bis sechs Wochen geahndet.

Mundraub berührte früher eine juristische Grauzone und wurde toleriert, wenn es um kleine Mengen ging. Heutzutage macht es juristisch keinen Unterschied, ob man im Laden etwas klaut oder eine Handvoll Kirschen vom Baum eines fremden Besitzers pflückt. Beides ist als Diebstahl zu werten, falls man dabei ertappt wird. Dass die Kirschenräuber am Kaiserstuhl in Sichtweite einer Straße zugange waren und so einfach davongekommen sind, wundert Michael Schorr von der Freiburger Polizei nicht: "Wem fällt es schon auf, wenn professionelle Erntehelfer Erdbeeren oder Kirschen pflücken? Das ist bei uns ein ganz normaler Anblick."

Wildwachsende Früchte wie Him-, Brom- oder Heidelbeeren darf man übrigens "in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf" pflücken, auch Pilze sammeln ist für den Privatgebrauch erlaubt. Bei Fallobst liegt der Fall anders, auch bei mutmaßlich verwilderten Bäumen muss man den Besitzer fragen. Viele Streuobstwiesen gehören Gemeinden, die sie auch bewirtschaften. Wo man legal Obst, Gemüse und Nüsse ernten kann, listet die Seite www.mundraub.org auf. Wer an den dort angegebenen Orten eine Handvoll Äpfel aufliest, bekommt wahrscheinlich kein Problem. Wer körbeweise Obst wegschleppt und dieses verkauft, macht sich dagegen strafbar.

Saftige Strafen

Bei gewerbsmäßigem Obstklau im großen Stil sind saftige Strafen fällig, es drohen bis zu drei Monate Haft. Die Polizei hofft nun bei der Lösung des Kirschen-Krimis auf die Hinweise von Spaziergängern, die Fahrzeuge und Personen in der Nähe der leer gepflückten Bäume beobachtet haben.

Was wohl aus der Beute geworden ist? 300 Schwarzwälder Kirschtorten? "So eine große Menge kann man nicht mal so eben zu Marmelade verkochen", schätzt Schorr, "die Täter müssen die Kirschen möglichst schnell auf dem Markt verkaufen oder vermosten."

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