Als das Urteil fällt, hält die Angeklagte die Hände vor den Mund. Zu zwei Jahren auf Bewährung wird sie verurteilt, wegen Totschlags. In der Bewährungszeit soll sie 500 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Eine härtere Strafe als die, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Die Angeklagte habe sich in einer schwierigen Situation befunden, erklärte die Vorsitzende Richterin das Urteil, aber sie habe erkennen müssen, dass sie im Moment der Tat keiner Gefahr mehr ausgesetzt gewesen sei. „In dem Moment, in dem ich jemanden angreife, kann ich mich nicht mehr auf eine Notwehrlage beziehen.“ Im vergangenen Juni hatte die Angeklagte, eine US-Amerikanerin, damals 20 Jahre alt, einen Mann am Hauptbahnhof in Kaiserslautern erstochen – nachdem er sie sexuell belästigt hatte.
Prozess in KaiserslauternWenn das Opfer zur Täterin wird
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Eine Frau wird auf der Rolltreppe von einem Mann sexuell belästigt. Sie zieht ein Messer und sticht auf ihn ein. Er stirbt. Jetzt ist die Frau wegen Totschlags für zwei Jahre auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist härter ausgefallen als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
Von Kathrin Müller-Lancé, Kaiserslautern

Prozess in Kaiserslautern:Wie weit darf eine Frau gehen, wenn sie sexuell belästigt wird?
Am Bahnhof von Kaiserslautern soll ein Mann einer jungen Frau an den Po gegriffen haben. Sie zieht ein Messer und ersticht ihn. Vor Gericht geht es nun um die Frage, wo die Grenzen der Notwehr sind.
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