Süddeutsche Zeitung

Kachelmann-Prozess:Streit um Schweizer Zeugin

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Neuer Schlagabtausch vor Gericht: Kachelmann-Anwalt Schwenn keilt gegen die Staatsanwaltschaft. Doch die hält sich mit Kritik zurück - um eine Zeugin zu schützen.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben sich im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann erneut einen Schlagabtausch geliefert.

Rechtsanwalt Johann Schwenn beantragte am Freitag vor dem Landgericht Mannheim, Oberstaatsanwalt Oskar Gattner als Zeuge zu vernehmen. Hintergrund ist ein Streit zwischen Verteidigung und Anklage um den Inhalt der Aussage einer Schweizer Zeugin.

Schwenn wirft Gattner vor, er habe in einem Aktenvermerk unzutreffende Angaben über die telefonische Aussage der Schweizerin gemacht. Aufgrund dieser Angaben sei die Strafkammer dann am 15. Februar zur Vernehmung der Zeugin in die Schweiz gereist. Diese Reise bezeichnete Schwenn am Freitag als "unsäglich".

Die Zeugin habe weder am Telefon noch sonst gesagt, sie habe aufgrund eines Übergriffs Kachelmanns beim Sex "Angst gehabt wie noch nie". Sie habe auch nicht gesagt, Kachelmanns Gesicht sei "so anders geworden" und sie sei in der Folgezeit krank geworden.

Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hielt Schwenn entgegen, die Angaben der Zeugin seien anders als von Schwenn dargestellt. Der Antrag auf Vernehmung des Oberstaatsanwalts gehe von falschen Grundvoraussetzungen aus. Oltrogge verwies auf die Seite 19 im Vernehmungsprotokoll, wonach die Aussagen der Schweizer Zeugin anders seien als von Schwenn dargestellt.

Debatte über weitere Anhörung

Genauer wurde der Staatsanwalt nicht - eine seltsame Situation. Doch mehr durfte die Staatsanwaltschaft auch nicht sagen, denn bei der Vernehmung der Zeugin war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden, weil bei der Aussage der Frau "Details aus dem Intimleben" zur Sprache kommen sollten. Das Gericht will zu einem späteren Zeitpunkt über die Zeugenvernehmung des Oberstaatsanwalts Gattner entscheiden.

Zunächst kam es am Freitag zu einer Debatte, ob bei der geplanten Anhörung des Sachverständigen Hans-Ludwig Kröber die Öffentlichkeit zugelassen wird oder nicht. Verteidiger Schwenn befürwortete die Zulassung der Öffentlichkeit. Auch der Berliner Psychiater Hans-Ludwig Kröber sagte, er würde es bedauern, in nicht-öffentlicher Sitzung auszusagen. Das Gericht zog sich zur Beratung über den erneuten Ausschluss der Öffentlichkeit zurück.

Der Direktor des Instituts für forensische Psychiatrie an der Berliner Charité soll zu der Frage Stellung nehmen, ob Erinnerungslücken des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers auf eine Traumatisierung zurückzuführen sind. Der Trauma-Experte und Therapeut der Frau, Günter Seidler, vertritt diese These, die von der Verteidigung angezweifelt wird.

Die Ex-Gebliebte beschuldigt Kachelmann, er habe ihr ein Messer an den Hals gedrückt und sie vergewaltigt. Der 52-Jährige Schweizer bestreitet das.

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