Kachelmann-Prozess:Runde eins in der "Gutachterschlacht"

Im Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann sagt einer der wichtigsten Sachverständigen aus - und präsentiert Beweisbilder: Der Heidelberger Rechtsmediziner Rainer Mattern hat das mutmaßliche Opfer als Erster untersucht.

Der Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann ist mit der Befragung eines der wichtigsten Sachverständigen fortgesetzt worden: Der Heidelberger Rechtsmediziner Rainer Mattern hatte Kachelmanns Ex-Geliebte unmittelbar nach der mutmaßlichen Vergewaltigung untersucht. Seine Aussagen sollen zur Klärung der Frage beitragen, ob die Verletzungen der langjährigen Freundin Kachelmanns von der behaupteten Vergewaltigung stammen können.

Kachelmann-Prozess

Sein 25. Tag auf der Anklagebank: Jörg Kachelmann im Sitzungssaal des Landgerichts Mannheim.

(Foto: dpa)

Mattern ist gerichtlich bestellter Gutachter. Kachelmann hat jedoch zusätzlich eigene Privatsachverständige beauftragt - auch sie haben vor Gericht Fragerecht. Prozessbeobachter erwarten deshalb eine regelrechte "Gutachterschlacht".

Mattern hatte die Freundin Kachelmanns erstmals am Mittag des 9. Februar 2010, etwa elf Stunden nach der angeblichen Tat, untersucht. Der Gutachter legte dem Gericht zahlreiche Fotografien vor, die er in zeitlichen Abständen gemacht hatte.

Einmal, so sagte Mattern vor Gericht aus, habe er das angebliche Tatmesser an den Hals der 37-jährigen Radiomoderatorin, die im Prozess als Nebenklägerin auftritt, gehalten. Sie habe geweint und zu zittern begonnen. Er habe das Experiment dann beendet. Mattern sagte, der Vergewaltigungsfall gehöre zu jenen, "mit denen ich mich am meisten befasst habe".

Die Radiomoderatorin behauptet, der Schweizer Meteorologe habe sie am 9. Februar 2010 nach einem Beziehungsstreit mit dem Messer bedroht und vergewaltigt. Kachelmann bestreitet die Tat.

Gleich zu Beginn seiner Aussage gab Mattern das Fazit seines Gutachtens preis: "Ich kann weder nachweisen, dass der Angeklagte der Nebenklägerin die Verletzungen beigebracht hat, noch kann ich nachweisen, dass sich die Nebenklägerin die Verletzungen selbst beigebracht hat", sagte der Leiter des Rechtsmedizinischen Instituts an der Universität Heidelberg vor dem Landgericht Mannheim.

Eindeutiger äußerte er sich zur angeblichen Tatwaffe, einem Küchenmesser. Die Schürfwunde am Hals der Nebenklägerin könne durchaus vom Griff des beschlagnahmten Messers stammen. Als Beleg projizierte Mattern Fotos vergleichbarer, durch ähnlich lange Messer zugefügte Verletzungen an die Wand des Gerichtssaals.

Er könne zwar nicht beweisen, dass der Angeklagte die Verletzungen beigebracht habe, aber er halte es "traumatomechanisch für möglich", betonte der 65-Jährige. An der Moderatorin waren Verletzungen am Hals und blaue Flecken an den Oberschenkeln festgestellt worden.

Versuche mit eigener Ehefrau

Laut Mattern ist jedoch auch eine Selbstverletzung der Nebenklägerin nicht auszuschließen. Es müssten aber mehrere Faustschläge mit einer Krafteinwirkung von etwa 500 Kilonewton gewesen sein, um die blauen Flecke an den Beinen zu verursachen. Die Hämatome wären aber auch möglich, wenn man das gebeugte Knie auf die geschlossenen Oberschenkel drücke.

Mattern hatte hierzu nach eigenen Angaben selbst Versuche mit seiner Ehefrau unternommen. Er habe seine Knie mit Farbe bemalt, sodass die Abdrücke an den Oberschenkeln seiner Frau sichtbar wurden. Die Stellen mit höchster Krafteinwirkung lagen an ähnlichen Stellen wie die des angeblichen Tatopfers.

Die Halsverletzungen könnten von dem Messer durch längeres Andrücken des Messerrückens verursacht worden sein. Dass nicht nur eine Linie entstand, könne damit erklärt werden, dass das Messer nicht völlig statisch nur an eine Stelle gehalten wurde.

Dass sich die Frau die Kratzspuren am Hals selbst mit den Fingernägeln zugefügt hat, hielt der gerichtlich bestellte Sachverständige für wenig wahrscheinlich. Ein Foto zeigte, dass beim Kratzen am Hals die Haut Falten wirft. Es sei sehr schwierig, eine durchgehende Linie herzustellen. Aber ausschließen könne man das nicht, so Mattern.

Dass die Halsspuren des möglichen Opfers kürzer als der Messerrücken waren, ist für Mattern erklärbar. Die Druckintensität sei nicht über die gesamte Fläche gleich.

Widerspruch zu Kachelmanns Privatgutachter

Mattern widersprach damit dem Privatgutachten des von Kachelmann beauftragten Rechtsmediziners Bernd Brinkmann in wesentlichen Punkten. Brinkmann hatte Faustschläge als Ursache für die blauen Flecke gesehen. Die Halsverletzungen stammten laut Brinkmann eher von Kratzspuren mit dem Fingernagel.

Brinkmann hatte ebenfalls einen Selbstversuch mit einem Messer an seinem Arm gemacht. Dabei sei eine andere Kratzspur entstanden als die am Hals des mutmaßlichen Opfers. Fotografien von seiner im Selbstversuch hergestellten Kratzspur legte Brinkmann dem Gericht allerdings nicht vor. Der emeritierte Professor und Rechtsmediziner war von der Strafkammer zu Prozessbeginn wegen Befangenheit abgelehnt worden. Er wurde deshalb nur als Zeuge befragt.

In den nächsten Wochen werden zahlreiche psychologische Gutachten folgen, die sowohl vom Gericht bestellt als auch privat vom Angeklagten in Auftrag gegeben wurden.

Der Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die gerichtlich bestellte Aussagepsychologin Luise Greuel wurde vergangenen Montag als unbegründet abgelehnt. Die Bremer Psychologin wird also vom Gericht als Gutachterin gehört werden. Offen ist noch die Vernehmung einer weiteren Zeugin in der Schweiz.

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