Kachelmann-Prozess:Freundin bekam 50.000 Euro für ein Interview

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Eine Geliebte des Wettermoderators gab sich bei einem Interview mit der "Bunten" offen - wohl auch, weil eine Menge Geld im Spiel war. Die Vereinbarung legte die Frau nun dem Gericht vor.

Scheckbuch-Journalismus: Im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann ist am Mittwoch bekannt geworden, dass einer Ex-Freundin für ein Medieninterview Geld gezahlt wurde. Danach erhielt eine frühere Freundin des Angeklagten 50.000 Euro von der Illustrierten Bunte, wie Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn mitteilte. Er sprach von einer "Rekordsumme" und warf die Frage auf, welche Gegenleistungen die Zeugin neben dem Interview noch erbracht habe.

Das Medieninteresse am Fall Kachelmann ist groß - manche Blätter sind sogar bereit, hohe Summen zu zahlen, um an exklusive Interviews zu kommen. (Foto: dapd)

Die Burda-Zeitschrift hatte bereits vor Beginn des Prozesses am Landgericht Mannheim eine Titelgeschichte mit der Ex-Freundin Kachelmanns veröffentlicht, in der sie ausführlich über ihre frühere Beziehung zu dem Schweizer sprach. Laut Interview war sie bis zur Verhaftung des prominenten Wetterexperten davon ausgegangen, dass sie seine einzige Partnerin sei. Erst nach Erscheinen der Titelgeschichte sagte sie als Zeugin vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.

In ihrer Aussage ging es auch um Details aus dem Intimleben. Schwenn hatte beantragt, dass sie die Honorarvereinbarung vorlegt. Dem kam die Zeugin nach. Der Vorsitzende Richter Michael Seidling verteilte den Vertrag am Mittwoch, dem 33. Verhandlungstag, an die Prozessbeteiligten.

Anwalt des mutmaßlichen Opfers vernommen

Zudem wurde der Kriminalkommissar vernommen, der bei der Verhaftung Kachelmanns am 20. März 2010 in Frankfurt am Main dabei war. Bei dem Einsatz war auch seine Tochter anwesend, die eine Polizeiausbildung absolviert. Schwenn kritisierte das erneut. Der Beamte habe eine Angehörige zu einem Event mitgenommen.

Die von Schwenn beantragte Vernehmung des Anwalts des mutmaßlichen Opfers blieb am Mittwoch ohne Ergebnis. Rechtsanwalt Thomas Franz gab an, dass er von seiner Schweigepflicht nicht entbunden wurde. Damit machte er keine Angaben zu der Frage, ob er nach der Freilassung Kachelmanns aus der Untersuchungshaft von einem Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe angerufen wurde, der ihm sagte, er mache sich nun "Sorgen" um das mögliche Opfer und deren Therapeuten.

Am Freitag soll das angebliche Vergewaltigungsopfer zum zweiten Mal vernommen werden. Die 38-jährige Radiomoderatorin gibt an, von Kachelmann mit einem Messer bedroht und vergewaltigt worden zu sein. Der Angeklagte bestreitet die Tat. Es wird erwartet, dass die Öffentlichkeit auch bei der zweiten Vernehmung des mutmaßlichen Opfers ausgeschlossen wird.

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