Kachelmann-Prozess:Gericht schmettert Befangenheitsantrag ab

Mit ihren Vorbehalten hat die Verteidigung kein Gehör gefunden: Der Prozess gegen Jörg Kachelmann wird mit der Befragung des mutmaßlichen Opfers fortgesetzt.

Der Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann wie geplant fortgesetzt werden. Das Gericht hat die Befangenheitsanträge der Verteidigung abgelehnt.

Caption-Korrektur: Fortsetzung des Prozesses gegen Joerg Kachelmann

Der angeklagte Wettermoderator Jörg Kachelmann, aufgenommen am mittlerweile 11. Verhandlungstag: Der Prozess findet derzeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit, um das mutmaßliche Opfer zu schützen.

(Foto: dapd)

Das Gericht in Mannheim verkündete seine Entscheidung am Mittwoch zu Beginn der Verhandlung. Es bestehe "keine hinreichende Veranlassung, die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit" der Richter zu bezweifeln, hieß es zur Begründung.

Anlass des Befangenheitsantrags war eine Entscheidung des Gerichts, das mutmaßliche Opfer nicht vor Beginn seiner Aussage über ein Aussageverweigerungsrecht zu belehren. Demnach muss ein Zeuge nicht auf eine Frage antworten, wenn er sich dadurch selbst belasten würde. Da nach Auffassung der Verteidigung die Ex-Geliebte den Wettermoderator zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt, könnte sie sich wegen einer falschen Verdächtigung strafbar gemacht haben.

In der Vorwoche lehnte das Gericht eine Belehrung ab. Verteidiger Birkenstock interpretierte das so: Die Richter hätten sich offenbar entschieden, der Frau zu glauben. Deshalb seien sie befangen.

Das Gericht wies nun diese Argumentation zurück: Eine Belehrung sei erst dann erforderlich, wenn ein Zeuge beginnt, konkret über Dinge auszusagen, die ihn in die Gefahr der Strafverfolgung bringen. Es sei "die Freiheit des Vorsitzenden, den Zeitpunkt einer Belehrung zu bestimmen". Eine Besorgnis der Befangenheit sei deshalb nicht gerechtfertigt.

Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock zeigte sich von der Entscheidung nicht überrascht. Er wisse, "dass Richter am Landgericht nur sehr ungern und in allerhöchster Not einen Kollegen aus einem Verfahren entfernen", sagte er.

Nach einer Verhandlungspause sollte am Vormittag die ehemalige Geliebte Kachelmanns weiter als Hauptzeugin vernommen werden. Hierbei ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Nachdem die 37-jährige Ex-Freundin des Angeklagten am Montag fünf Stunden zu ihrem Lebenslauf befragt worden war, soll es nun um ihre elfjährige Beziehung zu dem Schweizer Wetterexperten und die mögliche Vergewaltigung am 9. Februar gehen.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft deutete bereits an, dass die Radiomoderatorin möglicherweise auch noch in der kommenden Woche im Zeugenstand stehen wird. Die Öffentlichkeit bleibt während der gesamten Zeit ausgeschlossen.

Der wegen schwerer Vergewaltigung und Körperverletzung angeklagte 52-jährige Kachelmann beteuert seine Unschuld, schweigt jedoch im Prozess.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: