Kachelmann-Prozess fortgesetzt:Belastungszeugin aus der Heimat

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Nach einem Monat Pause steht Jörg Kachelmann heute wieder in Mannheim vor Gericht. Die Kammer könnte demnächst in die Schweiz reisen, um eine weitere Belastungszeugin zu verhören. Die scheut die deutschen Medien.

Vor dem Landgericht Mannheim ist nach knapp einem Monat Unterbrechung der Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann fortgesetzt worden. Die Öffentlichkeit wurde bereits nach 12 Minuten erneut ausgeschlossen. Die Strafkammer schaute ein Video von einer früheren Vernehmung des möglichen Vergewaltigungsopfers an. Darauf schilderte die langjährige Freundin Kachelmanns die angebliche Tat der Polizei. Zum Schutz der Intimsphäre der Zeugin und des Angeklagten sah sich das Gericht das Video ohne Publikum an.

Nach einem Monat Pause wieder im Gerichtssaal: der unter Vergewaltigungsverdacht stehende ehemalige ARD-Wettermann Jörg Kachelmann. (Foto: Archivbild: dapd)

Die 37-jährige Radiomoderatorin hatte zunächst bei der Polizei ausgesagt. Im Oktober wurde sie dann mehr als zwanzig Stunden vom Landgericht vernommen. Die Videoaufzeichnung könnte nun zeigen, ob es Unterschiede zwischen der polizeilichen und der gerichtlichen Aussage gibt. Die Frau behauptet, er habe sie am 9. Februar 2010 nach einem Streit mit dem Messer bedroht und vergewaltigt. Der 52-jährige Schweizer bestreitet die Tat. Das Urteil wird frühestens für Ende März erwartet.

Zuvor war bekanntgeworden, dass das Landgericht Mannheim zur Vernehmung einer weiteren ehemaligen Geliebten möglicherweise bald in die Schweiz reisen könnte. Ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen hat die Staatsanwaltschaft Zürich offenbar positiv beschieden.

Die Schweizerin soll demnach von gewalttätigen Übergriffen des Moderators berichtet haben. Der Vorfall soll sich am 17. Januar 2010 ereignet haben. Das wäre etwa drei Wochen vor der angeblichen Vergewaltigung in Schwetzingen gewesen, wegen der Kachelmann seit September 2010 vor Gericht steht.

Schweizer Zeugin meidet Medienrummel

Da die Schweizerin nicht in die Medien will, lehnte sie ein Erscheinen in Mannheim ab. Dazu ist sie als Schweizerin berechtigt. Das Landgericht Mannheim stellte daraufhin ein Rechtshilfeersuchen, um die Zeugin in der Schweiz zu vernehmen.

Der zuständige Leiter der Staatsanwaltschaft, Marcel Strassburger, sagte: "Der Entscheid ist ergangen." Allerdings kann der Beschluss innerhalb von zehn Tagen angefochten werden. Wann diese Frist abläuft, sagte der leitende Staatsanwalt nicht.

Handy-Auswertung führte in die Schweiz

Die Ex-Freundin wurde durch die Auswertung des Handys von Kachelmann ermittelt. Bei einem Anruf der Staatsanwaltschaft soll sie dann von einem vermeintlichen gewaltsamen Übergriff am 17. Januar 2010 berichtet haben. Sie sei von dem Vorfall schockiert gewesen.

Das Magazin Focus hatte am Jahresende über die bis dahin internen Vorgänge berichtet. In der Verhandlung in Mannheim gab Kachelmanns Rechtsanwalt Johann Schwenn den vollen Namen der Schweizerin bereits mehrfach bekannt. Er wurde allerdings nie gedruckt. Nach Angaben Schwenns sagt die Zeugin die Unwahrheit. Kachelmann sei am fraglichen Tag an einem anderen Ort gewesen.

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