Süddeutsche Zeitung

Kachelmann-Prozess:Erneut bleiben die Türen zu

Bereits zum dritten Mal ist die Öffentlichkeit von der Verhandlung um den Wettermoderator Kachelmann ausgeschlossen worden. Diesmal sollte der Vater des mutmaßlichen Opfers geschützt werden.

Im Vergewaltigungsprozess gegen Fernsehmoderator Jörg Kachelmann hat der Vater des mutmaßlichen Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Der 71-jährige pensionierte Studiendirektor hatte selbst darum gebeten, seine Aussage ohne Zuschauer und Medienvertreter zu machen.

Zuvor gab der Vater zu seiner Person an, dass er früher selbst Schöffe gewesen sei. Seine 37-jährige Tochter und langjährige Freundin Kachelmanns war am Morgen nach der mutmaßlichen Tat am 9. Februar 2010 zu ihren Eltern gegangen. Der Vater hatte dann kurz nach acht Uhr die Polizei angerufen und den Hörer an seine Tochter weitergegeben. Auch eine frühere junge Freundin des Moderators wollte an diesem Montag nicht in Anwesenheit von Zuschauern und Presse aussagen.

Es ist bereits das dritte Mal, dass in dem seit 6. September laufenden Vergewaltigungsprozess die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Auch die rund vierstündige Vernehmung der Mutter des möglichen Opfers und einer anderen Kachelmann-Freundin fand ohne Öffentlichkeit statt.

Grundsätzlich hat die Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren hohen Rang. Ausnahmen sind aber zum Schutz der Persönlichkeit und des Intimlebens möglich. Die 5. Große Strafkammer begründet ihre Entscheidungen regelmäßig damit, dass die Zeugen auch über das engste Familienleben und intime Beziehungen befragt würden. Deshalb überwiege ihr Persönlichkeitsschutz das Interesse der Öffentlichkeit "bei weitem", sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling auch an diesem Montag in der Begründung.

Der angeklagte Schweizer Wettermoderator bestreitet die Tat, schweigt aber im Prozess. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben.

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dpa/dapd/beu
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